39jähriger Hahnenbacher gesteht eine Gaunerei und bestreitet die andere

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (10.12.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 15026/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 39 Jahre alten, mehrfach einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Hahnenbach wegen Betruges in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

 Fall 1:  

Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2021 im Internet bei einer Firma ein Faltzelt sowie sechs Zelt- und zwei Seitenwände im Gesamtwert von 1.162,86 Euro bestellt haben. Die Waren seien in der Folgezeit an den Angeklagten ausgeliefert worden. Der Angeklagte soll jedoch, wie von Anfang an beabsichtigt, die Rechnung für die Waren nicht bezahlt haben.

Fall 2:  

Ferner soll der Angeklagte Mitte September 2022 im Internet bei einer Firma unter Vortäuschung von Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit drei Stück Absperrband, zwei Einfüllsysteme für Kraftstoff / Öl, zwei Spalt- und Fellkeile, ein Bandmaß, einen Doppelkanister sowie Reinigungstücher im Gesamtwert von 148,82 Euro bestellt haben. Bei der Bestellung soll er als Rechnungsempfänger den Namen und die Adresse einer fiktiven Person angegeben haben. Der Angeklagte hat vor dem Amtsgericht die Begehung der ihm im Fall 1 zur Last gelegten Tat bestritten. Zu dem Tatvorwurf im Fall 2 hat er sich vor dem Amtsgericht geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach