1.000 Euro Strafe für Nötigung auf der B 428

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (10.12.2024) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1042 Js 18966/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 32 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Niederhausen wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 1.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang September 2023 mit einem Pkw die B 428 von Hackenheim kommend in Fahrtrichtung Frei-Laubersheim befahren haben. Dort soll er den Pkw einer anderen Fahrerin überholt und sich über die Fahrweise dieser Fahrerin geärgert haben. Im Anschluss daran soll er in der Gemarkung Frei-Laubersheim sein Fahrzeug gewendet und jener Fahrerin entgegengefahren sein.

Als die Fahrerin mit geringer Geschwindigkeit an dem Angeklagten habe vorbeifahren wollen, habe der Angeklagte sein Fahrzeug quer gestellt und hierdurch der Fahrerin des anderen Fahrzeuges für eine Dauer von zumindest einer Minute den Weg versperrt. Den Weg habe er erst wieder freigegeben, als von beiden Seiten andere Autos hinzugekommen seien. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu dem Tatvorwurf geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach