Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (4.12.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 4895/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 59 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus dem Landkreis Bad Kreuznach sowie eine 55 Jahre alte, nicht vorbestrafte Angeklagte aus dem Landkreis Bad Kreuznach jeweils wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 900 Euro verurteilt.
Die Angeklagten sollen es als Halter eines seinerzeit 12 Jahre alten Hundes Anfang des Jahres 2023 trotz des unübersehbar schlechten und lebensbedrohlichen Gesundheitszustandes des Hundes über mehrere Wochen unterlassen haben, einen Tierarzt zu konsultieren. Hierdurch sei der Hund erheblichen Schmerzen und Leiden ausgesetzt gewesen. Die Angeklagten haben die ihnen zur Last gelegte Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach jeweils bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach