Hat der 66jährige die Bedienung gekratzt und diese mit einer Bierflasche schlagen wollen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (4.12.2024) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 17675/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 66 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 4.500 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang Oktober 2023 in einer Kneipe in Bad Kreuznach in einen Streit mit der dort arbeitenden Bedienung geraten sein, weil diese ihm wegen der fortgeschrittenen Uhrzeit (etwa gegen 3:20 Uhr am frühen Morgen) kein Bier mehr verkauft habe. Aus Wut hierüber soll der Angeklagte die Bedienung zunächst durch Kratzen am Arm verletzt haben, wodurch diese eine blutende Wunde erlitten habe. 

Als die Bedienung sich daraufhin hinter die Theke begeben habe, soll der Angeklagte eine Bierflasche genommen haben und mit dem Arm weit ausgeholt haben, um die Bedienung mit der Flasche zu schlagen. Da jedoch ein weiterer Besucher der Kneipe in diesem Moment dazwischen gegangen sei und den Angeklagten schließlich aus der Kneipe geschoben habe, habe der Angeklagte den Schlagversuch nicht vollenden können. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach