Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
![](http://tourismusbeitrag-so-nicht.de/wp-content/uploads/2023/09/Logo-Justiz-Waage-Hammer-1024x862.png)
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (4.12.2024) um 10:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1022 Js 5523/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 27 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte April 2023 im Rahmen eines Streits mit seiner damaligen Lebensgefährtin in der seinerzeit gemeinsam bewohnten Wohnung in Kirn, diese aus Zorn am Hals gepackt und gewürgt haben. Dabei soll er ihr gedroht haben, sie umzubringen. Noch während des Würgens sei seine damalige Lebensgefährtin rückwärts ausgewichen und zu Boden gegangen, um sich dem Würgen zu entziehen.
Als seine Lebensgefährtin bereits auf dem Boden gelegen habe, soll der Angeklagte sie zunächst weiter gewürgt haben und schließlich fluchtartig die Wohnung verlassen haben. Hierbei soll er ihr noch gedroht haben, dass er sie und ihre ganze Familie umbringen werde, falls sie zur Polizei gehen sollte. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim weitestgehend bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach