Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag (28.11.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 7478/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat einen 38 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Dillendorf wegen Sachbeschädigung in drei Fällen (Fälle 1, 3 und 4), Hausfriedensbruchs (Fall 2), Bedrohung in Tateinheit mit Beleidigung (Fall 5) und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln (Fall 6) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Simmern / Hunsrück hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte März 2023 aus Wut mit der Hand eine Schaufensterscheibe in Sohren eingeschlagen haben. Die Scheibe sei hierdurch zu Bruch gegangen. Es sei ein Sachschaden in Höhe von 700 Euro entstanden.
Fall 2:
Mitte Mai 2023 soll der Angeklagte, entgegen eines ihm erteilten Hausverbotes, das Gelände einer Tankstelle in Bad Kreuznach betreten haben. Der Aufforderung eines Mitarbeiters, das Gelände zu verlassen, sei er nicht nachgekommen, sodass der Mitarbeiter die Polizei habe hinzuziehen müssen.
Fall 3:
Drei Tage später soll der Angeklagte mit einem Backstein zwei Scheiben einer Bushaltestelle in Simmern eingeworfen haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von 1.463,70 Euro entstanden.
Fall 4:
Im unmittelbaren Anschluss daran soll der Angeklagte einen im Außenbereich einer nahegelegenen Tankstelle angebrachten Feuerlöscher genommen und dessen Inhalt ohne Grund auf dem Tankstellengelände und auf der Straße versprüht haben. Hierdurch sei ein Sachschaden in Höhe von etwa 80 Euro entstanden.
Fall 5:
Mitte Juni 2023 soll der Angeklagte, der zuvor Kunden einer Tankstelle in Büchenbeuren bedroht haben soll, gegenüber den im Zuge dessen erschienenen zwei Polizeibeamten die Worte geäußert haben: „ich suche euch, ich finde euch und schlitz euch die Kehle auf, ihr Wichser!“.
Fall 6:
Während des vorgenannten Geschehens (Fall 5) soll der Angeklagte einen selbstgedrehten Joint mit einem Tabak-Marihuana-Gemisch in seiner Hand gehalten haben. Zudem soll er in seiner Tasche eine Dose mit 0,75 Gramm Amphetamin-Paste verwahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Simmern/Hunsrück geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach