4 Monate Knast für geklaute Pumas

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag (28.11.2024) um 8:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 18455/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 39 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Rüdesheim wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Januar 2023 in einem Kaufhaus in Bad Kreuznach ein Paar Puma-Schuhe im Wert von 64,99 Euro entwendet haben, indem er die Schuhe in der Absicht, diese nicht zu bezahlen, in seinen mitgeführten Rucksack eingesteckt haben soll. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach