Mutmaßlicher Fahrraddieb: war noch am Überlegen, ob ichs behalte

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (25.11.2024) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 1024 Js 2343/24 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 36 Jahre alten, vielfach vorbestraften Angeklagten aus Hoppstädten-Weiersbach wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Mitte Februar 2024 im Fahrradpark in Neubrücke ein im Eigentum einer anderen Person stehendes E-Bike im Wert von 500 Euro an sich genommen haben, um es für sich zu verwenden. Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein dahingehend eingelassen, dass er das Fahrrad im Fahrradpark in Birkenfeld gefunden und mitgenommen habe. Er sei seinerzeit noch am Überlegen gewesen, ob er es behalte oder der Polizei melde.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach