3.200 Euro für die Droh-Beleidigung “Du bist tot heute, Hurensohn” 

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Einer der nächsten Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Montag kommender Woche (25.11.2024) um 10:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 5790/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 33 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.200 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Mitte Mai 2022 einen ehemaligen Arbeitskollegen seiner damaligen Lebensgefährtin, von welchem er angenommen habe, dass dieser seiner damaligen Lebensgefährtin habe näherkommen wollen, mit der Äußerung „du bist tot heute, ich lasse dich nicht mehr“ bedroht haben und diesen zudem unter anderem als „Hurensohn“ bezeichnet haben. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.

 Quelle: Landgericht Bad Kreuznach