tourismusbeitrag-so-nicht.de hatte das bereits im Januar diesen Jahres berichtet: erstmals seit rund zwei Jahrhunderten waren auf der Roseninsel und damit auf Bad Kreuznacher Gemarkung die unverwechselbaren Spuren von Bibern zu entdecken. Ganz frische hat unser Leser Boris Herbert jetzt auch am Naheufer in der Verbandsgemeinde Rüdesheim entdeckt. Um Biber-Tourismus zu verhindern, der für die unter Naturschutz stehenden Tiere nachteilig wäre, wird der Ort nicht angegeben.
Gastbeitrag von
Boris Herbert
In den letzten Tagen ist mir aufgefallen, dass eine Biberfamilie eifrig dabei ist, ihren Wohnsitz von der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim in die Verbandsgemeinde Rüdesheim an der Nahe zu verlegen. Kräftige Verbiss- Spuren an den am Ufer stehenden Weidenstämmen und Ästen sind eindeutig dem Biber zuzuordnen. Der Biber galt seit 1840 in Rheinland-Pfalz als ausgestorben, was vor allem auf das Jagdrecht zurückzuführen war. Eine Änderung erfolgte erst im Jahr 1976.
Der Biber, der in freier Wildbahn bis zu 15 Jahre alt werden kann, steht heute in Deutschland unter Schutz und darf nicht gejagt werden. Eine Wiederansiedlung ist sehr schwierig, da Biber normalerweise standorttreu sind. Es wurde jedoch nachgewiesen, das Wiederansiedlungsmaßnahmen im Saarland und den Nachbarländern, das der Biber zwischenzeitlich vereinzelt wieder eingewandert war. Meines Wissens sind Biberdämme oder Biberburgen an der Nahe nicht so bekannt geworden.
Biber können Wohnkessel auch unterhalb der Wasserlinie in die Uferböschung graben und verlassen erst spät abends den Bau, um auf Nahrungssuche zu gehen. Zu hinterfragen wäre allerdings, warum die Biberfamilie aus dem Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Sobernheim umziehen musste. Sind es die allabendlichen Stirnlampenjogger, der Fahrradtourismus durch das ufernahe Naturschutzgebiet oder gar die Nachtangler?