Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Einer der nächsten Termine dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (22.11.2024) um 10 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1021 Js 2827/22 statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 43 Jahre alten, in Frankreich einschlägig vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Marseille in 14 Fällen (schweren) Bandendiebstahl sowie tatmehrheitlich hierzu in 20 Fällen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrug und in einem Fall versuchten gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Computerbetrug vor.
Der Angeklagte soll seit Ende des Jahres 2019 Mitglied einer professionellen und strukturierten Bande gewesen sein, deren Ziel es gewesen sei, Vermögenswerte von Bankkunden durch sogenanntes „Shoulder-Surfing“ zu erlangen. Im Zeitraum von Ende Februar 2020 bis Mitte Juli 2020 soll der Angeklagte in einer Vielzahl von Fällen bei der Ausführung des sogenanntes „Shoulder-Surfings“ in zahlreichen Bankfilialen in Deutschland, unter anderem auch in mehreren Bankfilialen im Landkreis Bad Kreuznach, aktiv mitgewirkt haben. Fortsetzungstermine sind auf den 28.11.2024, 29.11.2024, 19.12.2024 und den 03.01.2025 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach