Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (14.11.2024) um 13 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 17821/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 46 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen exhibitionistischer Handlungen in zwei Fällen und Diebstahls in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Der Angeklagte soll Mitte Oktober 2023 nach vorherigem reichlichen Alkoholgenuss aus der Außenauslage eines Restaurants in Bad Kreuznach eine Flasche Mezzo-Mix im Wert von 2,50 Euro entwendet haben.
Fall 2:
Ferner soll er auf seiner anschließenden Flucht durch die Fußgängerzone in Bad Kreuznach aus der Außenauslage eines Teehauses eine Packung Tee im Wert von 6,99 Euro entwendet haben.
Fälle 3 und 4:
Ebenfalls Mitte Oktober 2023 soll der Angeklagte, jeweils nach vorherigem reichlichen Alkoholgenuss, in einem Fall vor zwei Frauen in der Kurhausstraße in Bad Kreuznach sein Glied in sexuell motivierter Absicht entblößt haben, sowie sich in einem weiteren Fall am Kornmarkt in Bad Kreuznach in Anwesenheit von zwei Frauen in sexuell motivierter Absicht über der Hose in den Intimbereich gefasst haben, die Hose sodann ein Stück heruntergezogen haben und schließlich an seinem entblößten Glied manipuliert haben.
Der Angeklagte hat sich vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach zu den Tatvorwürfen in den Fällen 1, 3 und 4 geständig eingelassen. Den Tatvorwurf im Fall 2 hat er vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach bestritten.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach