12.000 Euro Geldstrafe für Beamtenbestechung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (14.11.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1024 Js 1501/19 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 43 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Kronweiler wegen Bestechung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 12.000 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll im Wissen, dass ein Beamter einer Ausländerbehörde sein Visum rechtswidrig verlängert habe und ihm rechtswidrig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt habe, diesem Beamten einen Betrag in Höhe von 1.100 Euro überwiesen haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein nicht eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach