Dealer lagerte Drogen in der Wohnung einer Frau

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Mittwoch (13.11.2024) um 10:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1042 Js 16935/21 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Mitte Juni 2022 in der Wohnung einer Frau insgesamt 5,679 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochloridgehalt von mindestens 4,811 Gramm und 53,15 Gramm Marihuana mit einem THC-Gehalt von mindestens 7,118 Gramm verwahrt haben. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach