2 Kilo Koks in der Wohnung – Maschinenpistole in der Abstellkammer
Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Dienstag (12.11.2024) um 14 Uhr im Saal sieben (Az: 2 KLs 1043 Js 4363/24 statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 33 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Frankfurt am Main vor, in sieben Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben sowie in vier weiteren Fällen mit Cannabis unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Auch wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach dem Angeklagten eine versuchte räuberische Erpressung, einen Verstoß gegen das Waffengesetz sowie das Verschaffen eines falschen amtlichen Ausweises vor. Der Angeklagte soll spätestens seit Herbst 2023 im großen Stil Kokain, Cannabis und Amphetamin verkauft haben, um sich eine beständige dauerhafte Einkommensquelle zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu verschaffen.
Insbesondere soll er Ende Februar/Anfang März 2024 einen Mann, der sich ihm gegenüber Ende Januar/Anfang Februar 2024 dazu bereit erklärt habe, ein Betäubungsmittelgeschäft über den Kauf von 20 Kilogramm Kokain für 300.000 Euro zu finanzieren, nachdem es dem Mann aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten nicht gelungen sei, das Geld zu beschaffen, zunächst in Aussicht gestellt haben, dass dritte Personen dem Mann etwas antun würden, wenn dieser nicht zeitnah mindestens 30.000 Euro beschaffe, und den Mann schließlich in einer Textnachricht auch selbst dergestalt bedroht haben, dass er ihn umbringen werde, wenn er ihn „in der Scheiße sitzen lasse“.
Der Mann soll sich daraufhin der Polizei offenbart haben. Ferner soll der Angeklagte im Rahmen einer Anfang April 2024 durchgeführten polizeilichen Durchsuchung einer auf Aliaspersonalien laufenden Wohnung in Hattersheim am Main im Keller 2,276 Kilogramm Amphetamin (Trockengewicht), die zum gewinnbringenden Weiterverkauf vorgesehen gewesen seien, in der Abstellkammer eine funktionsfähige Maschinenpistole samt Schalldämpfer und Munition, sowie im Schlafzimmer eine gefälschte italienische Identitätskarte mit Aliaspersonalien verwahrt haben. Fortsetzungstermine sind auf den 25.11.2024, 27.11.2024, 4.12.2024 und den 6.12.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach