Rollstuhlfahrer attackiert eigenen Sohn und Polizeibeamte

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Dienstag der neuen Woche (12.11.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 9032/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 51 Jahre alten Angeklagten aus Pölich (Mosel) wegen Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in zwei Fällen (Fälle 4 und 5), gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen (Fälle 1 und 2), davon in einem tateinheitlichen Fall (Fall 2) mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte, und vorsätzlicher Körperverletzung (Fall 3), unter Einbeziehung von Strafen aus mehreren Strafbefehlen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte, der in einem Pflegeheim lebt und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, soll Anfang Juni 2023 beabsichtigt haben, die Wohnung seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Bad Sobernheim aufzusuchen. Diese soll jene Absicht des Angeklagten durch das Pflegeheim erfahren haben. Da der Angeklagte sie in der Vergangenheit bereits mehrfach unerwünscht besucht und angerufen habe, soll sie unter anderem zwei gemeinsame Söhne gebeten haben, den Angeklagten von seinem Vorhaben abzuhalten. Diese sollen den Angeklagten sodann auf dem Weg zu ihr abgefangen haben.

Einer der Söhne soll den Angeklagten aufgefordert haben, von einem Besuch abzusehen. Nachdem der Angeklagte dies abgelehnt habe, soll er sich diesem in den Weg gestellt haben und dessen Hände festgehalten haben. Der Angeklagte soll daraufhin nach entsprechender vorheriger Ankündigung seinem Sohn zweimal mit dem Rollstuhl gegen den Knöchel und anschließend über dessen Fuß gefahren sein, um an diesem vorbeizukommen, was ihm hierdurch auch gelungen sei. Sein Sohn habe hierdurch einen geschwollenen Knöchel erlitten.

Fall 2:

Im Anschluss daran habe sich der Angeklagte zu der Adresse seiner Ehefrau begeben. Die von einem seiner Söhne zwischenzeitlich verständigte Polizei habe dem Angeklagten dort einen Platzverweis erteilt. Der Angeklagte sei diesem Platzverweis jedoch nicht nachgekommen. Ein Polizeibeamter habe sich dem Angeklagten sodann in den Weg gestellt. Der Angeklagte sei diesem daraufhin mit seinem Rollstuhl über den Fuß gefahren, wodurch der Beamte gestürzt sei und eine Schürfwunde am Ellenbogen und Schmerzen im Bereich des linken Fußes erlitten habe.

Fall 3:

Einige Tage später habe sich der Angeklagte erneut auf dem Grundstück seiner Ehefrau befunden. Einer seiner Söhne habe dies mitbekommen und den Angeklagten aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Im Rahmen des anschließenden Streitgesprächs, in welchem sein Sohn versucht habe, den Angeklagten davon abzuhalten, an dem in der Einfahrt befindlichen Auto mit dem Rollstuhl vorbeizufahren, soll der Angeklagte seinem Sohn mit der Rückseite der flachen Hand in die Weichteile geschlagen haben, woraufhin sein Sohn den Angeklagten auf den Hinterkopf geschlagen habe.

Fall 4:

Mitte Juni 2023 soll der Angeklagte entgegen einer von seiner Ehefrau beim Amtsgericht Bad Sobernheim erwirkten Gewaltschutzverfügung mehrmals auf der Arbeitsstelle seiner Ehefrau angerufen haben.

Fall 5:

Schließlich soll er Mitte Juni 2023 entgegen der von seiner Ehefrau beim Amtsgericht Bad Sobernheim erwirkten Gewaltschutzverfügung erneut das Wohngrundstück seiner Ehefrau aufgesucht haben, um mit dieser in Kontakt zu treten. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim teilweise geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach