Stadt weist Anschuldigungen in Sachen Götzenfelsbrücke zurück

Die Götzenfelsbrücke über die Nahe bei Norheim ist in einem maroden Zustand. Um Gefahren für die Nutzer*Innen abzuwenden, wurde sie einmal mehr gesperrt. Was verständlicherweise sehr ärgerlich ist für jene, die den dort verlaufenden Radweg nutzen möchten. Oder einen kurzen Fussweg zur jeweils anderen Naheseite bevorzugen. Die von der Sperrung betroffenen Personen sind darüber verstimmt. Und richten die Kritik an die zuständigen Kommunalverwaltungen. Aufgrund der Baugeschichte der Brücke gehört dazu auch die Stadt Bad Kreuznach.

Bereits 2019 war die Brücke in einem schlechten Zustand.

Weshalb das PBK-Stadtratsmitglied Stefan Butz eine Anfrage an Oberbürgermeister Emanuel Letz richtete. Die dieser mit dem untenstehend im Wortlaut wiedergegebenen Schreiben vom 29.10.2024 beantwortete. Die Stadtverwaltung hat diese Antwort mit zwei an die Presse gerichteten Sätzen garniert: “in den Medien gab es beim Thema „Götzenfelsbrücke“ Anschuldigungen gegen die Stadt und daraufhin eine Anfrage von Stefan Butz (PBK). In seiner Antwort an Herrn Butz hat Oberbürgermeister Emanuel Letz den Sachverhalt richtig gestellt”.

Verständlich ist das Letz-Schreiben leider nicht (siehe auch “Aufgespiesst” in der heutigen Ausgabe). Was daran liegt, dass der Grund, warum die Stadt (als Rechtsnachfolgerin der früheren Stadt Bad Münster am Stein / Ebernburg) und / oder der Bad Kreuznacher Abwasserbetrieb überhaupt etwas mit einer Brücke auf Norheimer Gemarkung zu tun haben, mit keinem Wort erklärt wird. Wenn es um die Selbstdarstellung der Stadtspitze geht, setzt die Stadt viel Geld und personelle Ressourcen ein. Wenn es um Sachinformation geht, passiert leider allzuoft … nichts.

Auch die pauschale und undifferenzierte Kritik an “den Medien” widerspricht im Wortlaut dem, was diese Stadtverwaltung und dieser OB an anderer Stelle aussagen. Ohne jeden Fehler, den selbstverständlich auch Pressevertreter*Innen machen (können) damit rechtfertigen zu wollen: die Redaktion von tourismusbeitrag-so-nicht.de hat der Stadtverwaltung im Interesse der Sachaufklärung allein in den Letz-Amtsjahren viele hundert Fragen zu Sachverhalten vorgelegt. Nur in einer Minderzahl von Fällen konnten wir die Antworten berichten.

Weil diese entweder vollständig versagt wurden, substanzlos oder falsch oder unterhalb eines berichtenswerten Niveaus waren. Da verweigert also eine Verwaltung der Presse massenhaft Informationen in der Sache, setzt statt dessen die Arbeitszeit der von der Bürgerschaft bezahlten Mitarbeitenden für andere Zwecke ein. Und wundert sich dann, wenn die “Medien” in ihren Augen falsch berichten. Vielleicht sollte die Führung der Stadtverwaltung endlich einmal Selbstkritik üben und beherzigen, was Johann Wolfgang von Goethe bereits vor über 200 Jahren riet:

“Ein jeder kehre vor seiner Tür.
Und rein ist jedes Stadtquartier.
Ein jeder übe sein’ Lektion,
So wird es gut im Rate stohn!”

Die Anfrage-Antwort des Oberbürgermeisters zur Götzenfelsbrücke im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Butz, im Vorfeld zur Stadtratssitzung am 30.10.2024 haben Sie mir eine Anfrage per E-Mail zukommen gelassen bezüglich der Götzenfelsbrücke. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsamt beantworte ich Ihnen nachfolgend gerne ihre Anfrage. Die Darstellung in der Presse gibt den Sachverhalt nicht korrekt wieder. Die Zweckvereinbarung aus dem Jahr 1983 sah neben der Finanzierung des Baus der Brücke eine Regelung zur Finanzierung einer Rücklage zur Sicherstellung der Unterhaltung der Brücke unter den damaligen Beteiligten vor. Darin war folgendes geregelt: „Das Verbandsgemeindekanalwerk zahlt jährlich 1,5 % von den Baukosten, die auf den Kanal entfallen.

(Das sind laut festgesetzter Pauschale 1,5 % von 300.000 DM.) Die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, die Ortsgemeinde Northeim und die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg zahlen 1,5 % von jeweils einem Drittel der Baukosten, die für den Fußgänger- und Radfahrer/-innen verbleiben.“ Die Stadt hat zu keinem Zeitpunkt mitgeteilt, dass Sie sich an diese Zweckvereinbarung nicht mehr gebunden sehe. Auch hat die Stadt nicht mitgeteilt, gar keinen Anteil an Unterhaltungs- oder Sanierungskosten zu tragen. Zwischen den Beteiligten ist aber seit längerer Zeit die Quote der einzelnen Beteiligten streitig; zumal außer der Ortsgemeinde Norheim keiner der damaligen Beteiligten mehr existiert.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund vertritt die Stadt die Auffassung, dass die Erarbeitung einer neuen vertraglichen Grundlage geboten ist. Ein erstes Gespräch hat es hierzu gegeben. Eine Vereinbarung wurde bisher nicht getroffen. Zu der obigen Regelung und der Ermittlung der möglichen quotalen Beteiligung ist außerdem folgendes festzuhalten. Die Stadt ist unstreitig Rechtsnachfolgerin der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg. Insofern hat die Stadt sich an Unterhaltungskosten zu beteiligen. Weder die Stadt Bad Kreuznach noch der Abwasserbetrieb der Stadt Bad Kreuznach sind aber Rechtsnachfolgerin des damaligen Verbandsgemeindekanalwerkes oder der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg geworden.

Zwischen der Stadt Bad Kreuznach und der damaligen Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg war 2014 eine Zweckvereinbarung getroffen worden, wonach die Stadt die Aufgabe der Abwasserbeseitigung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg übernimmt. Dies beinhaltet nicht die Rechtsnachfolge in die Stellung der Verbandsgemeindekanalwerke. Mit freundlichen Grüßen Emanuel Letz Oberbürgermeister”