Den neuen Stadthaushalt gibts erst nächstes Jahr

Kommentar von
Claus Jotzo

Kommunalpolitisch beginnt das neue Jahr in Bad Kreuznach wieder einmal mit einem Nothaushalt. Leider wird dieser aus vielen Gründen schädliche Zustand einmal mehr einige Monate andauern. Denn anders als noch vor wenigen Wochen angekündigt, wird es in diesem Jahr definitiv keine Etatberatungen für 2025 im Finanzausschuss mehr geben. Das hat der zuständige Kämmerer und Bürgermeister Thomas Blechschmidt am gestrigen Dienstagabend den Mitgliedern des Gremiums mitgeteilt. Der von Blechschmidt verkündete Zeitplan ist noch nicht endgültig. Aber klar ist:

Frühestens Mitte Januar nächsten Jahres kann sich der Finanzausschuss mit dem Haushalts-Entwurf der Verwaltungsspitze für 2025 beschäftigen. Einen amtlichen Terminkalender für das kommende Jahr, in dem die Gremien-Sitzungen aufgeführt sind, veröffentlicht die Stadtverwaltung auf bad-kreuznach.de noch immer nicht. Aber aus den gesetzlich vorgegebenen Frist ergibt sich: frühestens in der Stadtratssitzung Ende Januar 2025 könnte die Beratung und Beschlussfassung im Stadtrat erfolgen. Dieser Termin ist allerdings höchst zweifelhaft.

Weil nämlich dann ein – das steht jetzt schon fest: rechtswidriger weil nicht ausgeglichener Haushaltsplan, der schon daher einen ganz besonderen Erläuterungsbedarf für Mandatsträger*Innen und Öffentlichkeit mit sich bringt, in einer Stadtratssitzung behandelt werden müsste, in der wegen der sechswöchigen Sitzungspause zuvor und der für viele Verwaltungsteile ausserhalb der Stadtkämmerei “leistungsarmen” Vorweihnachtszeit auch viele andere Themen behandelt werden müssen. Aber selbst wenn dies so durchgezogen würde:

Wegen der verspäteten Behandlung durch die städtischen Gremien ist davon auszugehen, dass der Bad Kreuznacher Stadthaushalt bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in die Warteschleife gerät. Was bedeutet: es wird einen das Prüfverfahren unterbrechenden und verlängernden Zwischenbescheid nach zwei Monaten geben. Eine Genehmigung, wenn es die überhaupt gibt und diese nicht wie 2023 verweigert wird, liegt daher erst Ende April oder im Mai vor. Und das angesichts von drängenden Aufgaben im Investionsbereich (etwa Neubau Grundschule).