Tankbetrüger verschickt Morddrohungen per SMS

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der überübernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Freitag dieser Woche (8.11.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1021 Js 15389/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 38 Jahre alten, derzeit in dieser Sache in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten wegen Betrugs in 8 Fällen und wegen Bedrohung in 2 Fällen sowie wegen Verstoßes gegen Anordnungen des Gewaltschutzgesetzes in 3 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten verurteilt.

Fälle 1-8

Der Angeklagte soll im Zeitraum Juni 2023 bis November 2023 in acht Fällen jeweils Kraftstoff an verschiedenen Tankstellen getankt haben und nach dem jeweiligen Tankvorgang weggefahren sein, ohne den Rechnungsbetrag zu begleichen. 

Fälle 9 und 10

Der Angeklagte soll seiner Exfrau und deren Lebensgefährten sowie einer Freundin seiner Exfrau zahlreiche Sprach- und Textnachrichten geschickt haben, in denen er ihnen u.a. drohte, sie umzubringen. 

Fälle 11-13

Der Angeklagte soll im Oktober und November 2023 mehrmals am Wohnhaus seiner Exfrau geklingelt haben, obwohl er wusste, dass ihm dies durch eine Gewaltschutzanordnung untersagt war. Der Angeklagte hat sich vollumfänglich geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach