Seit mehr als 30 Jahren sind die ungenehmigten Ablagerungen am Ippesheimer See ein Streitpunkt. Generationen von Ortsbeiräten haben die zuständigen Behörden immer wieder auf die Missstände aufmerksam gemacht. Passiert ist wenig. Immerhin wurde auf den Flächen im Eigentum der Stadt Ordnung geschaffen. Aber auf Privatgrundstücken sind weiterhin illegale Ablagerungen zu beklagen. Der im Juni diesen Jahres auf eigenen Wusch aus dem Amt geschiedene langjährige Ippesheimer Ortvorsteher Bernd Burghardt verfolgt das Thema nun als einfacher Bürger weiter. Und verbesserte sich dabei in seinen eigenen Worten vom Bitt- (im Amt) zum von der Amtslast befreiten Fragesteller.
In der Stadtratssitzung am Mittwoch vergangener Woche (30.10.2024) machte er von seinem durch die Gemeindeordnung garantierten Recht Gebrauch. Und sich vorher sogar die Mühe, seine Frage beim Oberbürgermeister schriftlich einzureichen. Auf das inhaltliche Gewicht der Antwort hat sich das leider nicht ausgewirkt. Statt konkreter Stellungnahmen zur Lage am Ippesheimer See gabs lediglich eine sehr allgemein gehaltene Rechtsauskunft zur Vorgehensweise der Stadt in Fällen nicht rechtskonformer Lagerflächen. Immerhin räumte der im Stadtbaumat für Bauaufsichtliche Verfügungen zuständige Mitarbeiter Jens Nowagk ein:
“Lagerflächen haben im Aussenbereich nichts zu suchen”. Um dann allgemein zu beshcrueiben, wie das Vorgehen der Satdt initiiert wid.Zum einen würden deren Kontrolleure auf Recjhtzsbvrücje afmerkam. Un d dann gäbe es ja auch noch Hinweise aus der Bürgerschaft. Stelle sich b ei der prüdunbgprüfunbg jheraus, dass eine illgelae Ablagerung vorliegt, würden zunächst Zwangsgelder gegen die Eigentümer festgestezt. Und dann Ersatzvornhamen angedroht. Erst mann die Verantwortlichen darauf hnicht reagierten (“wenn gar nichts hilft”) würde eine Ersatzvornahme eingeleitet. Der dabei aus Sicht des Stadtbauamtes relevante Aspekt: “ist der Eigentümer liquide?”
Wenn nicht, droht die Stadt auf den Kosten sitzen zu bleiben. Der sich daraus ergebende Schluss, den Jens Nowagk nicht formulierte: in solchen Fällen wird nichts getan, weil das billiger ist. Bernd Burghardt hörte sich diese allgemeinen Ausführungen in der von ihm bekannten ruhigen Art an. Um das, was er dabei dachte, dann konstruktiv in einer Anregung zusammenzufassen. Bezugnehmend auf die ihm vom Oberbürgermeister gegebene Zusage einer schriftlichen Antwort bat er darum, in dieser “deutlich konkreter” zu werden, “als im mündlichen Vortrag”. Antwort des OB: “auch die Anregung nehmen wir auf”.
Die Anfrage von Bernd Burghardt im Wortlaut:
“Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister, im Rahmen des TOP 1 möchte ich diese Fragen stellen und erbitte freundlichst zeitnahe und verbindliche Antworten – am besten noch in der Sitzung:
1. Sind die Vorgaben des BauGB für die Stadt grundsätzlich verbindlich?
2. Nach § 35 (2) BauGB sind nicht privilegierte Lagerplätze im Außenbereich nicht erlaubt und können auch nicht nachträglich gestattet werden. Was hat die Stadt Bad Kreuznach in den letzten Jahren konkret getan, um am Ippesheimer See diese nicht privilegierten Lagerplätze im Außenbereich zu beseitigen?
3. Gibt es eine verbindliche und terminierte Vereinbarung mit dem Landkreis Bad Kreuznach, der für die Räumung (Ersatzvornahme) auf nicht gestatteten städtischen wie privaten Lagerflächen am Ippesheimer See eine Kostenteilung zwischen Landkreis und Stadt regelt?
4. Wie möchte die Stadt Bad Kreuznach zukünftig vorgehen, um eine finale und rechtskonforme Lösung für die genannten Parzellen zu erreichen?
Abschließend möchte ich unterstreichen, dass sich die o.g. Fragen nicht allein auf städtische, sondern ebenso auf private Lagerflächen beziehen. Freundliche Grüße Bernd Burghardt”