Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am Dienstag kommender Woche (5.11.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1025 Js 13879/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 38 Jahre alten, einschlägig und mehrfach vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen versuchter räuberischer Erpressung und Bedrohung in 2 Fällen sowie Hausfriedensbruchs in 2 Fällen und Erschleichens von Leistungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt.
Der Angeklagte soll Anfang Juli 2022 mit dem Zug von Mainz nach Ingelheim gefahren sein, obwohl er wusste, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. Anfang Januar 2023 und Mitte April 2023 soll sich der Angeklagte in dem Bahnhofsgebäude in Bad Kreuznach aufgehalten haben, obwohl er wusste, dass ihm der Aufenthalt aufgrund eines bestehenden Hausverbotes untersagt war.
Mitte Januar 2023 soll der Angeklagte eine Apotheke in Merxheim betreten und der Verkäuferin mit den Worten, er werde sie gleich „aufreißen“, gedroht haben, um hierdurch ohne zu Bezahlen an Bonbons zu gelangen. Kurze Zeit später soll er gegenüber weiteren Zeugen in der Apotheke die Drohung „Eine Kugel reicht für euch alle! In den Kopf! Kopfschuss!“ geäußert haben. Ebenfalls Mitte Januar 2023 soll der Angeklagte gegenüber seiner Mutter geäußert haben, dass er sie töten werde. Der Angeklagte hat sich teilweise geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach