Von Adrian Rahmani
und Claus Jotzo
Fahrbahnmarkierungen sind von grosser Bedeutung. Auch haftungsrechtlich. Aus diesem Grund hat der Abwasserbetrieb sichergestellt, dass direkt nach dem Abschluss der Arbeiten in der Ringstrasse und der Wiederherstellung der Schwarzdecke der Zebrastreifen zwischen Crucenia Realschule und Lina-Hilger-Gymnasium wieder aufgetragen wurde. Seit Jahren weist tourismusbeitrag-so-nicht.de auf die Gefahren hin, die sich aus fehlenden oder abgefahrenen Markierungen ergeben. An dutzenden von Stellen im Stadtgebiet liegt ein konkreter Verstoss gegen die Verkehrssicherungspflicht vor. Trotzdem bleibt das zuständige Stadtbauamt untätig.
Geld und Energie wird statt dessen für höchst zweifelhafte Maßnahmen verplempert. Etwa für die Temporeduzierung auf 20 km/h in der Gensinger Strasse Höhe Michelin. Die aufgrund der massiven öffentlichen Proteste wieder zurückgenommen werden musste. Nicht ohne eine für die SteuerzahlerInnen teure Scheinsanierung an dieser Stelle. Oder erinnern wir uns auf den Kahlschlag auf der Schanze. Dort, wo aus vielen Gründen nicht einmal Fussgänger*Innen spazieren (geschweige denn Fahrräder oder Autos fahren), liess das Stadtbauamt über 2.000 Quadratmeter Bäume und Büsche abholzen. Wortwörtliche Begründung: “Verkehrssicherungsmaßnahme”.
Wie wir aus unzähligen Zuschriften und Leserreaktionen wissen, sind es diese Fehlleistungen, die viele Menschen gegen die Verwaltung aufbringen. Denn die Einwohner*Innen sehen und erleben ja jeden Tag, wo die Stadt tatsächlich endlich tätig werden müsste. Etwa am Fussgängerüberweg Hochstrasse. Die Haltelinie für die stadteinwärts fahrenden Kraftfahrzeuge ist seit Jahren nicht mehr sichtbar. Die Orientierungslinien für die Fussgänger*Innen sind in der Dämmerung und den Nachtstunden kaum zu erkennen. Der die Redaktion beratende Rechtsanwalt stellt dazu fest: kommt es zu einem Unfall, kann u.U. die Stadt in Anspruch genommen werden.