Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am Montag kommender Woche (4.11.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 5 NBs 1041 Js 10912/23 jug – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 18 Jahre alten Angeklagten aus Hahnenbach wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verwarnt, ihm auferlegt ein Schmerzensgeld an die Geschädigten zu zahlen sowie an einem Sozialkompetenztraining teilzunehmen.
Darüber hinaus hat es einen 39 Jahre alten, nicht vorbestraften, Mitangeklagten aus Hahnenbach wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Hausfriedensbruch in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Fall 1:
Mitte Mai 2023 sollen die beiden Angeklagten eine Wohnung in Hochstetten-Dhaun aufgesucht haben. Dort soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein, bei der der 39 Jahre alte Angeklagte einem Mann einen Faustschlag in das Gesicht versetzt und in der Folge auf den am Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen haben soll. Der 18 Jahre alte Angeklagte soll dabei anwesend gewesen sein und verhindert haben, dass weitere Zeugen dem Mann zu Hilfe kommen konnten. Der Geschädigte soll einen Kieferbruch und massive Hämatome erlitten haben.
Fall 2:
Des Weiteren soll der 39 Jahre alte Angeklagte Anfang September 2023 in Mittelreidenbach einem Mann auf einer privaten Feier ohne rechtfertigenden Grund mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben. Der Mann soll eine Jochbeinfraktur erlitten haben. Weitere Zeugen sollen den 39 Jahre Angeklagten davon abgehalten haben, weitere Schläge auszuführen. Dieser soll daraufhin den 18 Jahre alten Angeklagten herbeigerufen und ihn dazu aufgefordert haben, den Geschädigten weiter zu schlagen.
Der 18 Jahre alte Angeklagte soll dem nachgekommen sein und dem Geschädigten mehrere Faustschläge versetzt haben. Der 39 Jahre alte Angeklagte hat die Tatvorwürfe bestritten. Der 18 Jahre alte Angeklagte hat das unter Fall 1 geschilderte Geschehen teilweise eingeräumt, das unter Fall 2 geschilderte Geschehen jedoch bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 11.11.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach