Ladendieb gesteht – trotzdem Berufungsverhandlung

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (31.10.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1043 Js 3539/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 42 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Diebstahls und geringwertigen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Fall 1:

Der Angeklagte soll Ende Januar 2023 in einem Geschäft in Bad Kreuznach vier Flaschen Schnaps, eine Getränkedose, ein Bohrerset und ein Schneideset im Gesamtwert von 92,63 Euro in der vorgefassten Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen.

Fall 2:

Außerdem soll der Angeklagte Ende Februar 2023 in einem Lebensmittelgeschäft in Bad Kreuznach eine Nuss-Schoko-Creme im Wert von 2,19 Euro und Peanutbutter im Wert von 1,99 Euro in seine Jackentasche in der vorgefassten Absicht eingesteckt haben, die Waren nicht zu bezahlen. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach