Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am kommenden Donnerstag (31.10.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 17762/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat einen Einspruch eines 53 Jahre alten Angeklagten aus Tirana gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Simmern/Hunsrück verworfen, da der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung zu dem auf den Einspruch hin bestimmten Hauptverhandlungstermin unentschuldigt nicht erschienen sei.
In dem Strafbefehl wird dem Angeklagten zur Last gelegt, nach erlaubter Einreise nach Deutschland die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen um weitere 78 Tage überschritten zu haben. Das Amtsgericht Simmern/Hunsrück hat insofern gegen den Angeklagten eine sechsmonatige Freiheitsstrafe festgesetzt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach
