Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (4. Strafkammer) am kommenden Montag (28.10.2024) um 9 Uhr im Saal sieben (Az: 4 KLs 1022 Js 15942/20 (2) statt. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach hat im Jahr 2021 einen nunmehr 27 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Netphen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in sechs Fällen und Verabredung zu einem Verbrechen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Zudem hat die 2. Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach einen nunmehr 29 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Siegen wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betruges in acht Fällen und Verabredung zu einem Verbrechen des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges sowie Besitz eines verbotenen Gegenstandes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Nach der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach sollen sich die Angeklagten im Jahr 2017 gemeinsam mit anderen, gesondert verfolgten Personen zu einer Bande zusammengeschlossen haben.
Ziel der Bande soll es gewesen sein, sich in arbeitsteiligem Zusammenwirken durch Vorspiegelung angeblicher Lotteriegewinne mittels Anrufen erhebliche Teile des Vermögens von zumeist älteren, alleinstehenden Menschen zu verschaffen. Die Anrufe sollen regelmäßig von Bandenmitgliedern aus dem Kosovo erfolgt sein. Den Angerufenen sollen hohe Gewinnsummen oder hochpreisige Sachgewinne in Aussicht gestellt worden sein. Bewusst wahrheitswidrig soll diesen suggeriert worden sein, dass es zur Erlangung der Gewinne notwendig sei, z.B. für Transport- oder Versicherungskosten, einen bestimmten Geldbetrag oder sonstige Vermögenswerte zu übermitteln.
Dies soll entweder über diverse Finanzdienstleister oder durch direkte Übergabe von unter anderem Schmuck oder Bargeld an die „Abholer“ erfolgt sein. Der nunmehr 29 Jahre alte Angeklagte soll dabei innerhalb der Bande eine zentrale Schlüsselrolle eingenommen haben. Er soll regelmäßig in den Kosovo gereist sein und dort im Callcenter die wesentliche Tatplanung, Logistik und Organisation vorgenommen haben. Zudem soll er für die Verteilung der eingenommenen Vermögenswerte zuständig gewesen sein und als Geldsender und Geldempfänger tätig gewesen sein.
Bei einer Tat soll er in einem Kraftfahrzeug einen Schlagring mitgeführt haben. Der nunmehr 27 Jahre alte Angeklagte soll als Geldabholer, Finanzagent und Organisator eine wesentliche Rolle in der Tatplanung und Ausführung in Deutschland eingenommen haben. Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft und auf die Revision des nunmehr 27 Jahre alten Angeklagten das Urteil hinsichtlich des nunmehr 27 Jahre alten Angeklagten in vollem Umfang aufgehoben.
Und zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Hinsichtlich des nunmehr 29 Jahre alten Angeklagten hat der Bundesgerichtshof auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil teilweise aufgehoben und insoweit zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bad Kreuznach zurückverwiesen. Fortsetzungstermine sind auf den 4.11.2024, 11.11.2024, 18.11.2024, 2.12.2024 und den 9.12.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach