Kommentar von Claus Jotzo
Das schlimmste Hochwasser der Stadtgeschichte fand vor fast 300 Jahren statt. Am 12. Mai 1725. Es war keines der Nahe. Sondern des Ellerbaches. Dessen Folge: weggeschwemmte Häuser, viele Tote. Trotzdem bewirkten erst die Hochwässer vom Dezember 1993 und Januar 1995 bei den Verantwortlichen vor Ort ein Bewusstsein für die Notwendigkeit der Errichtung von Schutzbauten. Die wurden Ende der neunziger Jahre geplant. Als Mitglied der Hochwasser AG der Stadt Bad Kreuznach habe ich daran viele Jahre persönlich mitgearbeitet. Anders als die heute Verantwortlichen, die sich nur aufs Hörensagen stützen, kenne ich also die Sachverhalte aus eigenem Wissen.

In 2000, 2001 und 2002 wurden dann die Baumassnahmen durchgeführt. Weil am Ende das Geld ausging, blieb der Abschnitt des Mühlenteiches von der Alten Nahebrücke flussabwärts bis zur Thress’schen Mühle baulich weitgehend ungeschützt. Dort sind es die Privathäuser auf der Südseite, die de facto als Hochwasserschutzwände umgenutzt werden. Dieser Sachverhalt ist also seit deutlich über 20 Jahren bekannt. Und bewirkte, so stellt das die Stadt heute gegenüber dem Hauseigentümer Armin Göckel dar, allerdings erst in 2022 eine erste Reaktion. Göckel hatte im Jahr 2007, über fünf Jahre nach dem Abschluss der Hochwasserschutzbauten, das Anwesen Mannheimer Strasse 75 gekauft.

Und betreibt dort seit dem sein Optikerfachgeschäft „Ad Opticum“. Anfang 2008 schloss Göckel, der das Grundstücksgeschäft lange Zeit vorbereitet hatte und auch daher ortskundig ist, einen Pachtvertrag mit der Stadt. Und mietete damit eine 24 Quadratmeter kleine Fläche (Flurstück 110/8) an, die zwischen seinem Grundstück, der Mühlenteichbrücke und dem Mühlenteich zu etwa 1/3 im Wasser liegt. Der Pachtvertrag wurde vom damaligen Oberbürgermeister Andreas Ludwig höchstpersönlich am 15.1.2008 unterzeichnet. Jahrelang nutzte Armin Göckel die so entstandene Mini-Fläche flussabwärts der Alten Nahebrücke, um dort seine Naheboote anzulanden.

Im Jahr 2012 errichtete der innovative Unternehmer in Abstimmung mit der Stadt eine publikumssichere Zuwegung von der Brücke nach unten zum Uferbereich. In Form eines Gerüstes. Eine von Fachstatikern wegen ihrer Stabilität gelobte Konstruktion: sind in Wohngebäuden nur 500 Kilogramm Tragfähigkeit je Quadratmeter vorgeschrieben, schafft das Göckel-Bauwerk locker 700 Kilogramm. Im Jahr 2022, über 20 Jahre nach der Einweihung des neuen Hochwasserschutzes, 14 Jahre nach der Begründung des Pachtverhältnises und zehn Jahre nach der Errichtung der Zuwegung, stellte die Stadtverwaltung plötzlich fest, dass für die Nutzung der Kleinfläche ein Bauantrag erforderlich ist.
Armin Göckel reagiert darauf sofort. Findig, wie er nun mal ist, mit einer neuen Idee a la „Skywalk“: also mit dem Vorschlag einer an seinem Haus in Höhe der Mühlenteichbrücke befestigten, etwa zehn Quadratmeter kleinen Auskragung, die ohne Stützpfosten am darunter befindlichen Ufer auskommt. Weil ein Bauantragsverfahren schon für die Planung viel Geld kostet, fragte Göckel vor zwei Jahren bei der Stadt an, ob diese sich mit seinem neuen Lösungsvorschlag anfreunden könne – um den Bauantrag entsprechend der Antwort gestalten zu können. Lange hörte Göckel nichts. Dann kam im Juli 2024 die Antwort. Nicht in Form einer inhaltlichen Stellungnahme. Oder einem Alternativvorschlag.
Sondern als Kündigung des Pachtvertrages. Darin behauptet die Stadt „wasserrechtliche Vorgaben“. Obwohl es relevante gesetzliche Änderungen gar nicht gegeben hat. Und führt „anstehende Brückenprüfungen“ als Kündigungsauslöser an. Weiter heisst es: „Grund hierfür ist das Verbot in festgesetzten Überschwemmungsgebieten, die kurzfristige Lagerung und Ablagerung von Gegenständen, die den Wasserabfluss behindern können oder die fortgeschwemmt werden können, zu gestatten/dulden. Wird seitens der Stadt entgegen dieser Vorschriften gehandelt, wäre dies als fahrlässig zu bezeichnen (zusätzliche Gefahren für Unterlieger, für Rettungskräfte usw)“.
Inhaltlicher Höhepunkt des Kündigungsschreibens ist die Forderung, die Fläche im „ursprünglichen Zustand an die Stadt zu übergeben“. Ursprünglich war die kleine Fläche 2008 nicht gegen Hochwässer gesichert. Den entsprechenden Ringanker hatte Armin Göckel auf eigene Kosten errichtet. Das war zwar dem zuständigen Stadtbauamt, nicht aber dem kündigenden Liegenschaftsamt bekannt. Weil bei der Stadt die linke Hand nicht weiss, was die rechte tut oder nicht tut. Eine strafrechtlich relevante, vorsätzliche Herbeiführung von Gefahr wollte die Stadt aber natürlich nicht verlangen. Und hat auf diesen Rückbau nach Göckels Hinweis sofort verzichtet.

Weniger einsichtig zeigt sich die Stadtverwaltung hinsichtlich des von Armin Göckel – mit seinerzeit erteilter städtischer Genehmigung – gepflanzten Baumbusgewächses: „das muss weg!“ lautete die Forderung der städtischen Mitarbeiter*Innen in einem Ortstermin Termin am 22.10.2024. Göckels Hinweis auf die nach Errichtung des Hochwasserschutzes erteilten Genehmigungen und Duldungen und die unzähligen, wesentlich abflussbehindernden Einbauten durch die Stadt unterhalb der Alten Nahebrücke, wurde von den Amtspersonen ignoriert. Nicht nur der betroffene Hauseigentümer hört hier den Amtsschimmel wiehern (Bericht mit weiteren, erschütternden Details folgt).


