Hat der 36jährige Winterburger seine Ex ins Gesicht geschlagen?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am Donnerstag dieser Woche (24.10.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1023 Js 1375/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 36 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Winterburg wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte soll Ende Januar 2023 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Sobernheim einen Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin gehabt haben. Im Verlauf des Streites soll er seiner damaligen Lebensgefährtin in der Küche mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen haben. Seine damalige Lebensgefährtin habe den Angeklagten sodann am Hals gepackt, wodurch dieser blutige Kratzer an der rechten Halsseite erlitten habe. Daraufhin habe sich der Streit in den Flur verlagert. Dort soll der Angeklagte seine damalige Lebensgefährtin zu Boden gedrückt haben und ihr mit der flachen Hand mindestens viermal auf die linke Kopfseite geschlagen haben.

Seine damalige Lebensgefährtin habe hierdurch mehrere kleine Hämatome am Ohr erlitten. Nachdem seine damalige Lebensgefährtin von selbst wieder aufgestanden sei und um Hilfe geschrien habe, habe der Angeklagte versucht, ihr ein Stück Papier in den Mund zu stopfen, was jedoch misslungen sei, da sie sich gewehrt habe. Im Anschluss daran habe der Angeklagte ihr noch gegen Oberschenkel getreten, sie angespuckt und schließlich die gemeinsame Wohnung verlassen. Der Angeklagte hat die Begehung der ihm zur Last gelegten Tat vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim weitestgehend bestritten. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 06.11.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach