Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Dienstag (22.10.2024) um 13:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 11268/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 30 Jahre alten, vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Nach § 68 Strafgesetzbuch (StGB) “kann das Gericht neben der Strafe Führungsaufsicht anordnen, wenn die Gefahr besteht, daß er weitere Straftaten begehen wird”.
Der Angeklagte, dem durch Beschluss des Landgerichts Mainz im Rahmen der Führungsaufsicht die Weisungen erteilt worden sind, keinen Alkohol zu konsumieren und sich zur Überprüfung seiner Abstinenz jährlich mindestens vier Alkoholscreenings zu unterziehen, sowie sich einmal monatlich persönlich bei der Bewährungshilfe zu melden, soll im Zeitraum von Mitte Juli 2023 bis Mitte Februar 2024 in vier Fällen unentschuldigt nicht zum Alkoholscreening erschienen sein, in drei Fällen unentschuldigt Gesprächstermine bei der Bewährungshilfe nicht wahrgenommen haben und in einem Fall es versäumt haben, sich persönlich bei der Bewährungshilfe hinsichtlich der Vereinbarung eines Gesprächstermins zu melden. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach