Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (17.10.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1021 Js 9250/20 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 59 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Kirn wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung sowie wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte soll unter anderem Mitte April 2020 per Notruf die Polizei verständigt haben und mitgeteilt haben, dass er zu viel getrunken habe und dass er, wenn ihm niemand helfen würde, entweder die Wohnung anzünden oder sich selbst etwas antun würde. Daraufhin sollen sich zwei Polizeibeamte zur Wohnung des Angeklagten begeben haben. Der Angeklagte soll zunächst kooperativ gewesen sein. Die Stimmung sei allerdings gekippt, als er mitbekommen habe, dass die mittlerweile hinzugerufenen Rettungssanitäter telefonisch Rücksprache gehalten hätten, in welches Krankenhaus er komme.
Er sei daraufhin auf die Rettungssanitäter zugerannt. Um einen Angriff zu unterbinden, sei er von den beiden Polizeibeamten festgehalten, zu Boden gebracht und gefesselt worden. Der Angeklagte, der sich hiergegen gewehrt habe, sei sodann in den Krankenwagen verbracht und dort an einem Krankenfahrstuhl fixiert worden. Aus dieser Position heraus habe er einem Polizeibeamten gegen das Schienbein getreten. Dieser habe hierdurch eine blutende Schürfwunde erlitten. Auf der Fahrt ins Klinikum Idar-Oberstein soll er diesen Polizeibeamten als „dummer Bulle“, „Vollidiot“ und „Wichser“ betitelt haben.
Auch soll der Angeklagte unter anderem Mitte April 2022, als er durch Notfallsanitäter mit dem Rettungswagen zu einer Entgiftung ins Klinikum Idar-Oberstein habe verbracht werden sollen, sich während der laufenden Fahrt abgeschnallt haben, ein Teppichmesser aus seiner Hosentasche geholt haben und versucht haben, mit dem Messer in Richtung eines Sanitäters zu stechen. Der Sanitäter habe jedoch nach hinten ausweichen können und laut geschrien, woraufhin die Sanitäterin, die den Rettungswagen gefahren habe, den Rettungswagen abrupt bis zum Stillstand abgebremst habe. Der Angeklagte sei hierdurch rückwärts auf seinen Sitz zurückgefallen. Die Sanitäter hätten diese Gelegenheit genutzt, den Rettungswagen zu verlassen und im weiteren Verlauf die Polizei verständigt. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen überwiegend geständig eingelassen.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach