Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am morgigen Dienstag (15.10.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1044 Js 9359/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 29 Jahre alten, einschlägig vorbestraften Angeklagten aus Bad Kreuznach wegen Nötigung, Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung, Körperverletzung in zwei weiteren Fällen, versuchten Diebstahls, Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch, Beleidigung und Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung unter Einbeziehung eines anderen Urteils des Amtsgerichts Bad Kreuznach zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.
Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der beiden Gesamtfreiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll unter anderem Mitte Mai 2023 vor einer Gaststätte in Bad Kreuznach einem Mann gegenüber, mit dem er zuvor bereits Kontakt gehabt habe, ohne ersichtlichen Grund in englischer Sprache die Worte „I will kill you, man“ geäußert haben und diesen sodann am Kragen gepackt und gewürgt haben. Zudem soll er unter anderem Mitte Oktober 2022 vor einer anderen Gaststätte in Bad Kreuznach einer anderen männlichen Person, mit welcher er zunächst einen verbalen Streit gehabt habe, einen Faustschlag versetzt haben und mit dem Fuß in das Gesäß dieser Person getreten haben. Im Anschluss daran soll ein Begleiter des Angeklagten die männliche Person ebenfalls geschlagen haben sowie ein Messer hervorgezogen haben.
Mit dem Messer soll der Begleiter mehrfach in Richtung des Gesichts der männlichen Person gestochen haben und hierbei die männliche Person einmal am Kinn getroffen haben. Währenddessen soll der Angeklagte weiter auf die männliche Person eingeschlagen haben. Die männliche Person habe hierdurch Schmerzen und eine ca. 2 cm lange Schnittwunde am Kinn erlitten, die ambulant habe genäht werden müssen. Ferner soll der Angeklagte unter anderem Anfang November 2022 seiner damaligen Lebensgefährtin im Rahmen eines Streites in der zum damaligen Zeitpunkt gemeinsam bewohnten Wohnung in Bad Kreuznach einmal mit der Faust in das Gesicht geschlagen haben und diese kurzzeitig gewürgt haben. Der Angeklagte hat sich zu den Tatvorwürfen teilweise geständig eingelassen. Ein Fortsetzungstermin ist auf den 22.10.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach