55jähriger soll Ehefrau mit 59 Schnitt- und Stichverletzungen ermordet haben

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (1. Strafkammer – Schwurgericht) am morgigen Dienstag statt (15.10.2024) um 14 Uhr im Saal sieben (Az: 1 Ks 1041 Js 5335/24 statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 55 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Bad Kreuznach einen Mord (Mordmerkmal: sonstige niedrige Beweggründe) vor. Der Angeklagte soll Mitte April 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Bad Kreuznach seine 44jährige Ehefrau, hinsichtlich derer er den Verdacht gehegt habe, dass diese eine Affäre mit einem anderen Mann habe, im Rahmen eines Streites unter Verwendung von zwei Küchenmessern getötet haben.

Er soll seiner Ehefrau insgesamt 59 Schnitt- und Stichverletzungen mit Längen zwischen wenigen Millimetern bis zu 2 cm sowie Tiefen von bis zu 6,5 cm zugefügt haben, hiervon 28 am Hals, sechs an der Brustkorbvorderseite, drei am oberen Rücken, eine im Gesicht, 14 an der rechten Hand und sieben an der linken Hand. Die Ehefrau des Angeklagten sei infolge des Blutverlustes in Kombination mit einer Luftembolie und einem Lungenkollaps verstorben. Fortsetzungstermine sind auf den 17.10.2024, 18.10.2024, 22.10.2024, 24.10.2024, 31.10.2024, 5.11.2024, 7.11.2024, 13.11.2024 und den 20.11.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach