Von Claus Jotzo
Am 1.7.2014 hat er mit dem Vollzug der Eingemeindung von Bad Münster am Stein / Ebernburg nach Bad Kreuznach seine juristische und tatsächliche Bedeutung eingebüsst. Aber die Bedeutung als wichtige Erinnerungsstütze an einen zuvor Jahrhunderte bestehenden Sachverhalt besteht fort. Demzufolge hat der Grenzstein an der B 48 Nähe Felseneck einen besseren Schutz verdient, als derzeit. Die Baumaßnahme „Waldparkplatz“ ist längst beendet. Die Baustrasse seit vielen Wochen rückgebaut. Und trotzdem steht der Stein nach wie vor als Solitär im öffentlichen Raum.

Anders als vor der Baumaßnahme nicht mehr durch einen Graben geschützt. Da er in der dunklen Jahreszeit aus Fahrzeuglenkerperspektive vor dem Hintergrund des Busch- und Baumwerkes in den Dämmerungs-, Abend- und Nachtstunden nur schlecht zu erkennen ist, besteht die Gefahr, dass er von einem Fahrzeug, dass für eine Orientierungspause auf den grosszügigen und befestigten Seitenstreifen ausweicht, an- oder gar umgefahren wird. Das sollte durch eine geeignete Schutzvorrichtung verhindert werden.

(*) Seit Ende 2017 hat die Redaktion dieser Seite den Behörden und Ämtern vor Ort, insbesondere der Stadtverwaltung, bis heute zusammen über 500 Hinweise auf Gefahrenstellen und Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Nicht über 10% davon haben wir berichtet. Auch um die Amtspersonen nicht zu sehr unter Druck zu setzen. Passiert ist in vielen Fällen leider … nichts. Daher gehen wir jetzt einen anderen Weg:
Wir machen uns nicht mehr die Arbeit uns mit teils unmotivierten Verantwortungsträger*Innen abzusabbern. Sondern veröffentlichen, was uns – und der Leserschaft – auffällt. Und berichten über Ergebnisse – wenn wir davon Kenntnis erhalten. Wer mithelfen möchte, Stadt und Kreis Bad Kreuznach ein kleines Stück besser zu machen, ist herzlich eingeladen, sich mit seinen Ideen, Anregungen und Hinweisen zu melden (bitte reine Textnachrichten ohne Bilder senden) bei tourismusbeitrag-so-nicht@gmx.net
