„Spieße ich mit der Mistgabel auf und schneide ihm die Augen raus“ so gesagt?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Montag (14.10.2024) um 9 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1025 Js 6118/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat einen 61 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Leitzweiler wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 540 Euro verurteilt.

Der Angeklagte soll Anfang März 2023 in einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin der Kreisverwaltung Birkenfeld aus Verärgerung über eine von der Mitarbeiterin erlassene abfallrechtliche Anordnung dieser gegenüber unter anderem die Äußerung „Jedem, der mir was Böses möchte, spieße ich mit der Mistgabel auf und schneide ihm die Augen raus“ getätigt haben, um ihr in Aussicht zu stellen, sie mindestens an ihrer körperlichen Unversehrtheit zu verletzen. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein bestritten.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach