Informationsdefizite beim Bauprojekt Rheingaustrasse im Ortsbeirat kritisiert

Von Claus Jotzo

Das Neubauprojekt in der Bosenheimer Rheingaustrasse hat im Stadtteil heftige Kritik ausgelöst. Drei Gebäude mit je neun Wohnungen werden dort errichtet. Weder in Bosenheim noch in Planig oder Ippesheim gibt es bisher entsprechend grosse Wohngebäude. Die Baugenehmigung wurde vom Stadtbauamt erteilt, ohne den Bosenheimer Ortsbeirat auch nur zu informieren oder gar zu beteiligen. Das hat sich das Gremium nicht einfach so gefallen lassen. Sondern auf Antrag von Kay Maleton (Faire Liste) eine Sondersitzung einberufen. Zu der kamen gestern Abend ins Bosenheimer Gemeindehaus auch Stadtbauamtsleiter Eduard Schuckmann und Jens Nowagk von der Bauaufsicht.

Die mussten sich zunächst einen ausführlichen Vortrag von Stadtrats- und Ortsbeiratsmitglied Kay Maleton anhören, in dem dieser die Nichtinformation und Nichteinbeziehung des Ortsbeirates kritisierte. Und für die Zukunft eine bessere Zusammenarbeit seitens der Stadtverwaltung anmahnte. Als Ausgangspunkt seiner Ausführungen wählte Maleton die den „dörflichen Charakter des Stadtteils, den die Bosenheimer sich in den vergangenen Jahrzehnten“ bewahrt hätten, „durch den sich Bosenheim von seinen Nachbarn abhebt und auszeichnet.

Kay Maleton

Dies hat im Jahre 1986 auch schon die Planungs- und Bauverwaltung der Stadt Bad Kreuznach erkannt und hat ein Ortsentwicklungskonzept aufgestellt, in dem u. a. auch die Erhaltung des dörflichen Charakters und eine bestimmte angepasste Verdichtung vorgesehen waren. Es geht nicht darum, um eine Bau- oder Verdichtungsverhinderung, sondern um die Beachtung dessen, was links und rechts steht und prägt. Daran wurde auch lange Zeit festgehalten“. Maleton führfte dann mit Bildbeweis gute Beispiele, etwa aus der Rheinhessenstrasse an, wo bei Neubauten erfolgreich versucht worden sei, sich auch der Umgebungsbebauung anzupassen.

Um dann weiter auszuführen: „unabhängig von der rechtlichen Schiene verfügt der Ortsbeirat Bosenheim über sehr gut fundierte örtliche Kenntnisse und Besonderheiten, die der städtischen Verwaltung in dieser Form und Breite oftmals nicht bekannt sind. Warum möchte man diese nicht nutzen? Von der rechtlichen Seite her möchte ich Folgendes dazu sagen: der Ortsbeirat soll die Belange des Ortsbezirkes notfalls auch gegen den Stadtrat vertreten. Der Ortsbeirat (OBR) soll der erste Ansprechpartner für die Einwohner des Ortsbezirkes sein.

Der Ortsbeirat ist zwingend bei wichtigen Fragen oder Angelegenheiten zu hören, die den Ortsbezirk betreffen. Die Nichtanhörung des OBR führt zur Unwirksamkeit der nachfolgenden Beschlüsse von Ausschüssen oder dem Stadtrat. Die Verletzung des Rechts kann im Kommunalstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht geahndet werden. Bezüglich von Bauvorhaben schreibt das Innenministerium, dass ein Anhörungsrecht zwingend bei Vorhaben besteht, über die abschließend im Bauausschuss oder Stadtrat entschieden wird.

Die Liste der zwingenden Anhörungspunkte ist im Kommentar zur Gemeindeordnung nicht abschließend. Daher heißt es „und ähnliche Angelegenheiten von entsprechendem Gewicht.“ Das Innenministerium sagt hierzu, dass der Punkt „wichtige Fragen“ weit auszulegen ist und es auch Punkte gibt, über die notfalls vor Gericht geklärt werden muss“. Dann sprach Maleton den entscheidenden Punkt klar an: „wie soll der OBR ohne das notwendige Wissen den Einwohnern Frage und Antwort stehen.

Und das bei einem Bauvorhaben von dieser Dimension? Unabhängig von den rechtlichen Standpunkten sollten der OBR, der OB und die Bauverwaltung ein Verfahren entwickeln, das beiden Seiten nützt. Der OBR ist informiert und kann den Einwohnern Rede und Antwort stehen und seine örtlichen Kenntnisse und Vorstellungen einbringen. Das Bauamt profitiert von diesen Kenntnissen, ggfs. können Nachbarschaftsklagen dadurch vermieden werden“ (weiterer Bericht folgt).