Fakten zur Aufnahme von Geflüchteten in Bad Kreuznach

Von Claus Jotzo

Am Mittwoch dieser Woche wurden im Sozialausschuss der Stadt Fakten zur Aufnahme von Geflüchteten in Bad Kreuznach präsentiert. Demnach leben aktuell 460 vom Sozialamt unterstützte Geflüchtete, deren Schutzstatus noch nicht positiv entschieden ist und die daher nicht vom Jobcenter unterstützt werden, im Stadtgebiet. Bis zum 30.9.2024 wurden 131 Personen allein in diesem Jahr vom Kreis neu zugewiesen. Im gesamten Jahr 2023 waren es 190. Im Jahr 2022 105. Zum Vergleich: in 2010 betrug die Zuweisungszahl 12, in 2011 sogar nur 10 Personen. Die aktuell stärksten Herkunftsländer sind Syrien, Afghanistan, Türkei, Pakistan und Somalia.

Der anhaltend grosse Zustrom der vergangenen Jahre setzt den örtlichen Wohnungsmarkt erheblich unter Druck. Trotzdem werden weder für Geflüchtete noch andere Hilfebedürftige Bruchbuden angemietet. Vielmehr führt der Allgemeine Sozialdienst (ASD) des Stadtsozialamtes im Beistand der Bauaufsicht des Stadtbauamtes in allen Fällen Besichtigungen durch, bei denen die Kontrolle der Sicherheit für die untergebrachten Personen (Fluchtwege, Rauchmelder, Fenstergrösse usw) im Vordergrund steht. Wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, werden Mietverträge auch abgelehnt. Aktuell werden rund 90 Mietobjekte genutzt.

Die entsprechenden Verträge werden entweder, in der kleineren Zahl der Fälle, von den Mietern selbst, im Regelfall vom Sozialamt geschlossen. Geflüchtete müssen diese Unterkünfte wieder verlassen, sobald sie in die Betreuung des Jobcenters wechseln. Die Kreisverwaltung kündigt ihre Zuweisungen in der Regel eine Woche vorher an. Dem Sozialamt der Stadt obliegt dann die Aufgabe mit den Geflüchteten die Antragstellung vorzunehmen. Es erfolgt eine erste räumliche Orientierung im Stadtgebiet, bei der anhand des Stadtplanes relevante Orte erläutert werden. Weitere Begrüssungsschritte sind die Aushändigung von Schecks und die begleitete Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Der ASD informiert die Geflüchteten über Angebote von Sprachkursen, die Integreat App und Hilfsorganisationen. Weiterhin wird unterstützt bei Behördenangelegenheiten / Schriftverkehr, persönlichen Problemen, dem Finden von Sprachkursen, der Arbeitsaufnahme, der Wohnungssuche und dem Klären von leistungsrechtlichen Fragen mit dem Sachgebiet Asyl. Auch wird eine Vermittlung zu Fachdiensten und die Beratung zu persönlichen Perspektiven angeboten. Bezüglich der Unterkünfte wird in die Hausordnung eingeführt, die Bedeutung eines Putzplanes erläutert und die in die Benutzung von Geräten wie Waschmaschine und Herd eingeführt.

Auch die Vertiefung von Kenntnissen bei der Mülltrennung gehört zum ASD-Aufgabenplan. Ebenso Energiespartipps. Dazu gibt es für die Geflüchteten Hinweise zum Zusammenleben und dem sozialförderlichen Umgang mit der Nachbarschaft. Letztere scheinen auch anzukommen. Denn nach Einschätzung des ASD ist die Konfliktdichte nicht hoch. Arbeitsthemen des ASD im Umgang mit den Geflüchteten sind weiterhin deren Wohnsituation, Unklarheiten der Bleibeperspektive, fehlende Arbeitserlaubnisse, drohende Abschiebungen, Schuldenfalle, Ratenkäufe, Mahnungen und Vollstreckungen.

In der Sitzung des Sozialausschusses wurde von der Stadtverwaltung auch erklärt, warum viel mehr männliche Einzelperson als Familien im Stadtgebiet untergebracht werden. Dies liegt allein an der Zuweisung durch den Kreis, der allein entscheidet, wo wer landet. Die Stadtverwaltung hat darauf keinerlei Einfluss. Weil es den Verbandsgemeinden leichter fällt, grössere Wohnungen im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten zu finden, und im Kreisgebiet auch Kita- und Grundschulplätze leichter zu finden sind, als in der Stadt, werden die Familien auf dem Land untergebracht (weiterer Bericht folgt).