Der Grosseinsatz der Rettungskräfte am Donnerstagabend (t-s-n.de berichtete) wurde durch eine versuchte schwere Brandstiftung ausgelöst. Das hat die Kriminalinspektion Bad Kreuznach am gestrigen Freitag mitgeteilt. Demnach war es die 43jährige Mieterin, die über den Notruf mitteilte, dass es in ihrer Wohnung brennen würde. Bei Eintreffen der Rettungskräfte musste die Wohnungstür im 2. Obergeschoss aufgebrochen werden, weil die Mieterin jedwelche Kommunikation verweigerte.
Die 43jährige sprang dann laut Polizei “unvermittelt von ihrem Balkon und erlitt nicht lebensbedrohliche Sturzverletzungen”. Wie bereits gestern von der Feuerwehr dargestellt, konnte der Brand schnell gelöscht werden. Nach den Feststellungen der Polizei ist der Schaden in der Wohnung gering. Die unverzüglich nach Ende der Löscharbeiten durchgeführten Untersuchungen kamen zu dem Ergebnis, dass “technische Brandursachen ausgeschlossen werden können”.
Dann die strafrechtlich relevante Feststellung: “ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung der allein in der Wohnung befindlichen Frau zugrunde liegt, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen”. Zwischenzeitlich hat sich auf die t-s-n.de-Berichterstattung auch eine andere Bewohnerin des Mehrfamilienhauses öffentlich zu Wort gemeldet: “ich war vor Ort, wohne in diesem Haus. Die Feuerwehr hat alles richtig gemacht. Die haben einen tollen Einsatz geleistet. Danke dafür. Wir wurden auch nach diesem Vorfall gut betreut.
Ein grosses Lob an alle Rettungskräfte.” Dies ist der zweite öffentlichkeitswirksame Fall der vergangenen Monate, in dem eine psychisch belastete Frau eine Brandlegung zu verantworten hat. Beim anderen Fall erfolgte zunächst eine Brandlegung in einem Mehrfamilienhaus. Und dann das Anzünden des Hauses Dockendorff in der Rüdesheimer Strasse. Dieser Fall ist von der Staatsanwaltschaft bereits beim Landgericht zur Anklage gebracht.