Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste nach den heutigen Terminen dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Dienstag (10.9.2024) um 11 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 1022 Js 2478/24 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 48 Jahre alten, nicht vorbestraften, derzeit in der JVA Rohrbach in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten aus Hahnenbach den sexuellen Missbrauch eines Kindes in 12 Fällen, den sexuellen Missbrauch eines Kindes ohne Körperkontakt in einem Fall sowie den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in einem Fall vor.
Der Angeklagte soll im Herbst des Jahres 2022 auf einem Campingplatz in Lembach in Frankreich ein zum damaligen Zeitpunkt 10 Jahre altes Mädchen kennengelernt haben. An diesem Mädchen soll er in einem an den Campingplatz angrenzenden Waldstück in fünf Fällen sexuelle Handlungen vorgenommen haben. In der Folgezeit soll das Mädchen den Angeklagten regelmäßig, mindestens einmal monatlich, in Hahnenbach besucht haben. Im Rahmen dieser Besuche soll der Angeklagte im Zeitraum bis Mitte Januar 2024 in sieben Fällen sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben.
Ferner soll er in einem weiteren Fall bei einem der Besuche im Beisein des Mädchens seine Unterhose heruntergezogen haben und zu dem Mädchen gesagt haben, dass jeder seinen Penis in den Mund nehmen könne. Schließlich soll der Angeklagte in einem weiteren Fall in einem Wasserpark in Rust sexuelle Handlungen an dem Mädchen vorgenommen haben. Fortsetzungstermine sind auf den 30.9.2024, 4.10.2024, 8.10.2024 und den 10.10.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach