Von Claus Jotzo
Schon seit vielen Jahren ist klar: die Laufbahn im Stadion Salinental ist nicht mehr in einem guten Zustand. Bereits im Sommer 2020 fand eine Besichtigung des Sportausschusses statt. Weil die Stadt selbst für viel wichtigere Investitionsprojekte kein Geld hat, wurde in den vergangenen vier Jahren lediglich untersucht. Und eine Teilsperrung vorgenommen. Als klar war, dass die zunächst ins Auge gefasste Sanierung technisch nicht machbar ist, flog das Projekt Ende 2023 aus dem Stadthaushalt für 2024. Und sollte in dem für 2025 berücksichtigt werden. Doch auch daraus wird nichts.
Das ergibt sich aus einer Mitteilungsvorlage der Stadtverwaltung für den Sportausschuss, der am kommenden Dienstag (10.9.2024) tagt. In dem Dokument mit der Drucksachennummer 24/261 begründet die Verwaltung das mit der Aussicht auf einen deutlich höheren Landeszuschuss. Die weitere Verzögerung macht das Projekt also theoretisch sogar wahrscheinlicher. Denn allein die Tatsache, dass ein Investitionsprojekt im Stadthaushalt steht, garantiert nicht dessen Realisierung. Ein stadtbekanntes Beispiel hierfür ist das Casinogebäude. Dessen 2017 begonnene Sanierung sollte schon vor Jahren abgeschlossen werden.
Das Geld dafür stand auch im Stadthaushalt bereit. Die Mittel wurden allerdings u.a. für das Haus der Stadtgeschichte verwendet. Am Casinogebäude wird seit Jahren nicht weitergebaut. Trotz der vom Land gewährten Fördermittel. Und das ist kein Einzelfall. Nur ein Beispiel. Weil Verwaltung und Stadtratsmehrheit (ausser beim Bosenheimer Bad) den Leuten wegen deren zu erwartenden Reaktionen ungern “nein” sagen, wurden in der Vergangenheit viele Investitionsprojekte beschlossen. In dem Wissen, dass diese nicht umgesetzt werden (können). Diese Placebo-Politik geht allerdings ihrem Ende entgegen.
Leider nicht, weil die Stadtpolitik seriöser würde. Sondern weil die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) die seit Jahrzehnten geltenden rechtlichen Vorschriften endlich durchsetzt. Und Investitionskredite nur noch in der Höhe der von der Stadt nachgewiesenen Gegenfinanzierung genehmigt. Da die ab einer bestimmten Grössenordnung nur mit Steuer- und Abgabenerhöhungen sichergestellt werden kann und dadurch tausende von Einwohner*Innen verärgert werden, haben Projekte wie der Neubau einer Laufbahn mitten im Hochwassergebiet bei wissenschaftlich nachgewiesener deutlich gestiegener Hochwassergefahr schlechte Karten.
Insofern handelt es sich zwar bei der von der Stadt angeführten Begründung für die Verschiebung um ein vordergründig zielführendes Vorgehen. Aber der Mitteilungsvorlage ist leider kein Wort über die tatsächliche Haushaltslage und die ehrliche Projektperspektive zu entnehmen. Die Wahrheit ist: selbst wenn das Land (im Hinblick auf die Landtagswahl im Frühjahr 2026) im kommenden Jahr die neue, viel bessere Zuschussregelung beschliesst, bedeutet das nicht, dass Bad Kreuznach dann auch sofort einen Zuschlag erhält. Denn das Land wird aufgrund der von ihm selbst herausgegebenen neuen Hochwasserkarten streng prüfen, ob das Steuergeld ggf ins Wasser geworfen wird.
Aber selbst wenn diese Prüfung positiv ausfallen sollte, wird die Förderung aufgrund der Konkurrenzanträge aus dem ganzen Bundesland, für die nur eine sehr begrenzte Gesamtfördersumme zur Verfügung steht, erst für 2026, 2027 oder 2028 erfolgen. Und dann müssen die 700.000 oder 800.000 Euro, die die Stadt als Eigenanteil aufbringen muss, ja noch bereitgestellt werden. In einer Zeit, in der in den Stadthaushalten für Kitas, Grundschulen, Brückensanierungen und andere Vorrang-Projekte zwingend zweistellige Investitionsmillionen aufzubringen wären, aber nur einstellige genehmigt werden (dürfen).
Wer jetzt damit argumentiert, Lauftrainigung wäre doch wichtig, der scheint nicht mitbekommen zu haben, dass in diesem Land hunderttausende von Kindern schon seit Jahren das Schwimmen nicht mehr lernen, weil es weder die Bäder noch Geld für Kurse gibt. Und da die deutschen Läufer schons seit langen Jahren (anders als Bobfahrer*Innen, Reiter*Innen und andere) bei Weltmeisterschaften und Olympiaden relativ wenig Edelmetall mit nach Hause bringen, wird sich kaum relevanter öffentlicher Protest mobilisieren lassen. Zumal die Nutzer*Innen zu einem erheblichen Teil nicht aus dem Stadtgebiet stammen.
Die Bad Kreuznacher Steuerzahler*Innen, die schon bei der Stadtbibliothek, dem Salinenbad und anderen öffentlichen Einrichtungen mit zusammen siebenstelligen Beträgen ohne jede Gegenleistung Angebote für die Einwohner*Innen anderer Kommunen subventionieren, werden nicht begeistert sein, wenn sie das erfahren. Spätestens dieses Argument wird auch die Kommunalpolitiker*Innen überzeugen. Wer den Planiger- und Bosenheimer*Innen ein vertraglich zustehendes Bad verweigert, aber für Kreisbürger*Innen (zu denen anteilig auch die Schüler*Innen zählen), Laufbahnen vorhält, dürfte damit seine Wahlaussichten bei der nächsten Kommunalwahl nicht gerade verbessern.
Die Mitteilungsvorlage “Sachstand Erneuerung der Laufbahn im Stadion Salinental” vom 22.8.2024 im Wortlaut:
“Bezüglich der zu Jahresanfang erfolgten Antragstellung bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach für den sogenannten goldenen Plan (Landesgeförderte Sportanlagen mit einem Auftragsvolumenvon mehr als 75.000 €) wurde das Planungsbüro Orfgen 2024 beauftragt, eine Kostenberechnung nach DIN 276 für die Laufbahnsanierung im Stadion Salinental zu erstellen, was inzwischen auch erfolgt ist. Mit Schreiben vom 30.07.2024 übersandte uns der Städtetag Rheinland-Pfalz jedoch den Entwurf der Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Förderung des Baues von Sportanlagen des Ministeriums des Innern und für Sport (MdI) und räumte die Gelegenheit der Stellungnahme bis zum 6. September 2024 ein.
In dem uns vorliegenden Entwurf der Verwaltungsvorschrift ist die Streichung der Kostenrichtwerte für Leichtathletikanlagen vorgesehen, was zur Folge hat, dass die tatsächlich anfallenden Sanierungskosten zukünftig keiner Deckelung mehr unterliegen. Diese Änderung, sollte sie denn in Kraft treten, hätte bezüglich der Förderhöhe der Sanierung der Laufbahn im Salinental erheblich Auswirkungen. Nach der alten Förderrichtlinie war, basierend auf einem Kostenrichtwert von 74,50 € pro m², bei einer 50%igen Förderquote (40% Land, 10% Landkreis) ist eine Förderung von ca. 93.000 € für die Sanierung zu erwarten.
Nach der neuen Richtlinie würden die tatsächlichen Kosten in Höhe von ca. 1,38 Millionen € zu 50% gefördert (690.000 € Förderung). Da sich die Neufassung der Verwaltungsvorschrift derzeit noch in der Entwurfsphase befindet, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage darüber getroffen werden, wann die Neufassung in Kraft treten wird. Wir gehen jedoch derzeit von einem Inkrafttreten in 2025 aus. Vor diesem Hintergrund wurde verwaltungsseitig entschieden, dass die Antragsstellung für die Laufbahnsanierung aufgrund der zu erwartenden Änderung der maßgelblichen Verwaltungsvorschrift um ein Jahr zurückgestellt wird”.