Es ist erst drei Jahre her, da erhielt ein kurzer Teilabschnitt der Salinenstrasse zwischen Kreuzkirche und Salinenplatz eine neue Deckschicht. Trotzdem sind im gesamten Streckenabschnitt durchgängig deutlich sichtbare Spurrillen zu beklagen. Weil es sich um einen Teil der Bundesstrasse 48 handelt, ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) für die Unterhaltung zuständig. Der erklärt diese Tatsache durch den Umstand, dass “insbesondere die Bereiche vor Lichtsignalanlagen durch häufige Anfahr- und Bremsvorgänge stark belastet sind, was sich in Spurrinnenbildung äußern kann”.
Und verrät, dass der “Zustand der Bundesstraße letztmalig in 2024 messtechnisch erfasst wurde”. Die diesbezügliche Auswertung und die darauf fussende Dringlichkeitsreihung, wann wo Ausbesserungsarbeiten durchzuführen sind, liegt dem LBM allerdings noch nicht vor. Einen “akuten Handlungsbedarf” für die Salinenstrasse sieht der LBM nicht. Und begründet dies mit dem Hinweis, “dass auf der Salinenstrasse (aus Lärmschutzgründen) eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet und die Verkehrssicherheit bei diesen geringen Fahrgeschwindigkeiten gegeben ist”.