Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Freitag (16.8.2024) um 9:15 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 1042 Js 15241/23 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 20 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in anderer Sache in Strafhaft in der Jugendstrafanstalt Wittlich befindlichen Angeklagten sowie einem 23 Jahre alten, vorbestraften, derzeit in Untersuchungshaft in der JVA Rohrbach befindlichen Angeklagten (beide aus Bad Kreuznach) unerlaubten Cannabishandel vor.
Und zwar mit Cannabis in nicht geringer Menge unerlaubt Handel (Fall 1) sowie mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben (Fall 2). Dem 23 Jahre alten Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach darüber hinaus vor, in drei weiteren Fällen (Fälle 3 bis 5) mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben.
Fall 1:
Die Angeklagten sollen Mitte September 2023 mit einem Pkw die Bundesautobahn 60 in Fahrtrichtung Mainz befahren haben. Zwischen der Ausfahrt Ingelheim-West und Ingelheim-Ost habe der 23 Jahre alte Angeklagte, der Beifahrer gewesen sei, aufgrund einer dem Pkw nachfahrenden Polizeistreife ein Paket mit 973,1 Gramm Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt von 139 Gramm aus dem Beifahrerfenster des fahrenden Fahrzeuges geworfen. Die Cannabisblüten seien kurz zuvor von den Angeklagten erworben worden und zum gemeinsamen gewinnbringenden Weiterverkauf durch die Angeklagten bestimmt gewesen.
Fall 2:
Die Angeklagten sollen Mitte November 2023 in einem Gebäude in Bad Kreuznach, in welchem der 23 Jahre alte Angeklagte seinerzeit wohnhaft gewesen sei, 500 Gramm Kokain gelagert haben. Das Kokain sei zum gemeinsamen gewinnbringenden Weiterverkauf durch die Angeklagten bestimmt gewesen.
Fall 3:
Anfang April 2024 soll der 23 Jahre alte Angeklagte zusammen mit einer männlichen Person in Bad Kreuznach an einen nicht offen ermittelnden Polizeibeamten 18,76 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochlorid-Gehalt von 13,1 Gramm zu einem Preis von 1.100 Euro veräußert haben.
Fall 4:
Mitte April 2024 soll der 23 Jahre alte Angeklagte zusammen mit einer männlichen Person in Bad Kreuznach an zwei nicht offen ermittelnde Polizeibeamte 62 Gramm Kokain mit einem Kokainhydrochlorid-Gehalt von mindestens 53,2 Gramm zu einem Preis von 2.800 Euro veräußert haben.
Fall 5:
Wenige Tage danach soll der 23 Jahre alte Angeklagte gegenüber einem nicht offen ermittelnden Polizeibeamten zugesagt haben, ihm ein Kilogramm Kokain zu einem Grammpreis von 41 Euro zu verkaufen. Zu einer Übergabe des Kokains am vereinbarten Übergabetag sei es jedoch nicht gekommen, da der 23 Jahre alte Angeklagte von der Polizei festgenommen worden sei, bevor er die vereinbarte Kokainmenge habe beschaffen können. Fortsetzungstermine sind auf den 6.9.2024 und den 9.9.2024 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach