Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (7. Strafkammer) am morgigen Donnerstag (15.8.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 7 NBs 1044 Js 5884/23 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hat einen 46 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Daubach wegen Trunkenheit im Verkehr sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von insgesamt 5.500 Euro verurteilt.
Dem Angeklagten wurde in einem Strafbefehl des Amtsgerichts Bad Sobernheim vorgeworfen, Anfang Mai 2023 mit einem Pkw am öffentlichen Straßenverkehr in Daubach teilgenommen zu haben, obwohl er aufgrund vorherigen Alkoholkonsums absolut fahruntüchtig gewesen sei. Nachdem er von der Polizei in seiner Wohnung aufgesucht und zur Entnahme einer Blutprobe aufgefordert worden sei, soll der Angeklagte aus einer in seinem Kühlschrank befindlichen Flasche Wein einen Schluck getrunken haben.
Die Polizeibeamten hätten sodann versucht, dem Angeklagten die Flasche abzunehmen, um einen Nachtrunk zu unterbinden. Der Angeklagte soll hiergegen sowie gegen die darauffolgende Fesselung Widerstand geleistet haben. Durch die Widerstandshandlungen sei ein Polizeibeamter am rechten Zeigefinger leicht verletzt worden. Auch soll er gegenüber den Polizeibeamten die Äußerungen „halt deine Fresse!“ und „ihr seid scheiß Polizisten“ geäußert haben.
Der Angeklagte legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein, wobei er den Einspruch auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte. Das Amtsgericht Bad Sobernheim hatte daher in seinem Urteil, gegen welches sich die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach nunmehr mit ihrer Berufung wendet, nur noch über die Rechtsfolgen (hier: die Höhe der Geldstrafe) zu befinden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach