Von Adrian Rahmani
Die Tat ist an krimineller Energie kaum zu überbieten: die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten schwere räuberische Erpressung, eine versuchte (besonders) schwere räuberische Erpressung sowie einen erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit drei tateinheitlichen (besonders) schweren räuberischen Erpressungen, einer versuchten (besonders) schweren räuberischen Erpressung, einer Freiheitsberaubung und einer gefährlichen Körperverletzung vor. Details aus der Anklageschrift hatte t-s-n.de bereits in der Ankündigung für die Verhandlung vor dem Landgericht berichtet (Link unten).
Diese Gerichtsverhandlung fand am Freitag (9.8.2024) vergangener Woche vor dem Landgericht Bad Kreuznach statt. Die Mitangeklagte der beiden Haupttäter legte nach dem Votrag der Anklageschrift ein umfassendes Gestädnbis ab. Der 18 Jahre alte Frau, die bereits strafrechtlich in Erscheinung getretenen ist, wird vorgeworfen Beihilfe geleistet zu haben. In ihrer Einlassung räumte sie die ihr vorgeworfenen Handlungen weitgehend ein, bestritt aber Kenntnis vom Tatplan der Haupttäter und den genauen Zusammenhängen gehabt zu haben. So treffe es zu, dass sie dem Opfer ein blaues Auge überschminkt habe.
Allerdings ohne die Vorgeschichte zu kennen. Ihre Mitangeklagten hätten sie angerufen und aufgefordert die Schminke zu holen. Dann sei sie von den Angeklagten und dem Geschädigten abgeholt worden. Da habe der Geschädigte das blaue Auge schon gehabt. Sie habe als Ursache einen Streit unter den Männern unterstellt. Im Verlauf ihres Schminkeinsatzes habe sie auch eine Waffe wahrgenommen. In Winzenheim holte Sie dann ihre Schminke und verschönte das lädierte Auge. Hintergrund sei gewesen, die Eltern des Opfers nicht misstrauisch werden zu lassen. Beim Schminke-Holen diente ijhr einer der Angeklagten die Waffe an.
Sie habe sich zunächst mehrfach geweigert diese anzunehmen. Machte es dann aber doch. Danach fuhren drei Angeklagten mit ihrem Opfer nach Stromberg zu dessen Haus. Dort verwendete die Angeklagte ihr Handy, um eine Sprachaufnahme des Opfers aufzunehmen. Nachdem die beiden mitangeklagten Männer weggefahren seien, habe der Geschädigte der Angeklagten von sich aus erzählt, um was es ging. Auch von den Drogen, um die es den Mitangeklagten ging. Zugegeben hat die Angeklagte auch, dass sie ein Bündel Geld von den Mitangeklagten bekommen und in ihrem BH versteckte, weil ein männlicher Poliozistz dort nicht hätgte suchen dürfen.
Erst bei der kriminaltechnischen Untersuchung habe sie das Geld herausgegeben. Nach ihrer Einlassung war sie etwa eine Stunde dem Geschädigten alleine. Danach sei dieser an einer Bushaltestelle abgesetzt worden. Während die beiden Mitangeklagten dem Gericht in Handschellen vorgeführt wurden, durfte die Angeklagte ohne dieses Zwangsmittel auftreten. Der nächste Verhandlungstag ist für den Donnerstag dieser Woche (15.8.2024) um 9:15 Uhr im Saal 7 angesetzt. Weitere Fortsetzungstermine sind auf den 23.8., 26.8., 28.8. und den 30.8.2024 vorläufig bestimmt (weiterer Bericht folgt).