Ja ist denn immer noch Wahlkampf?

Am 9. Juni war Europa- und Kommunalwahlsonntag. Das ist jetzt mehr als drei Wochen her. Die für eine geordnete Wahlwerbung aufgestellten städtischen Plakatwände stehen immer noch. Hätte es bei den Wahlen der fünf Ortsvorsteher eine Stichwahl geben müssen, hätte das im betreffenden Ortsbezirk Sinn gemacht. Aber weder in Bad Münster am Stein / Ebernburg, Winzenheim, Planig, Bosenheim opder Ippesheim wurde eine Stichwahl erforderlich.

Theoretisch ist natürlich auch möglich, dass die Stadtverwaltung ihre eigene Beschlussvorlage vom 11. März 2024 ernst nimmt. Die Aufstellung der Plakatwände wurde damit begründet, das Aufhängen von Plakaten an anderer Stelle verbieten zu können. Wörtlich heisst es in der Drucksache 24/047: “hierdurch soll insbesondere eine geordnete Plakatierung sichergestellt sowie eine Beeinträchtigung des Stadtbildes verhindert werden”.

Genau das wäre im Sinne vieler Einwohner*Innen, die sich an den Massenplakataktionen für Veranstaltungen diverser Organisationen, Vereine und Unternehmen stören. Und diese als optische Verschmutzng des Stadtbildes bewerten. Würden die entsprechenden Sondernutzungen verboten und statt dessen Plakatkleben nur noch auf den Wahlkampfwänden erlaubt, sollten diese unebdingt stehenblieben.