Stellenpläne der Stadt für 2022, 2023 und 2024 noch immer nicht genehmigt

Von Claus Jotzo

Die Stellenpläne der Stadtverwaltung für 2022, 2023 und 2024 sind bis heute noch immer nicht genehmigt. Das hat Oberbürgermeister Letz aufgrund einer entsprechenden Anfrage des Stadtratsmitgliedes Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) einräumen müssen. Dies bedeutet: mehrere Dutzend in diesen drei Jahren neugeschaffene Stellen dürfen nicht besetzt werden. Die diesen Stellen zugeordneten Tätigekeiten müssen von anderen Mitarbeitenden übernommen werden. Oder bleiben liegen.

Eine vergleichbare Situation hat es nach der Kenntnis mehrerer, von der Redaktion dieser Seite befragter Stadtratsmitglieder, in den vergangenen Jahrzehnten nicht gegeben. Auch handelt es sich nicht um eine “Altlast”, die der im März 2022 gewählte neue Oberbürgermeister von seiner Vorgängerin übernommen hat. Denn Emanuel Letz wurde am 26.6.2022 vereidigt und in sein Amt eingeführt. Der Stadthaushalt für 2022 samt Stellenplan wurde aber erst am 30.6.2022 im Stadtrat beschlossen.

Der entsprechende Beschluss für den Stadthaushalt 2023 erfolgte am 15.12.2022, der für 2024 am 30.11.2023. Wieso es dem Haupt- und Personalamt unter der Leitung und Verantwortung von OB Letz rund zwei Jahre lang nicht gelungen ist, die Fragen der Genehmigungsbehörde zu deren Zufriedenheit zu klären, hat Letz bisher nicht mitgeteilt. Zuständig für die Prüfung der Stellenpläne ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.

Die hat zum Schutz der steuerzahlenden Einwohner*Innen u.a. die Aufgabe, die Angemessenheit der Stellenzahl und die Gehaltseinstufungen zu kontrollieren. Allein schon die Tatsache, dass die ersten Anfragen der Prüfer für die Haushalte 2022 und 2023 deutlich über ein Jahr nicht vollständig von der Stadtverwaltung beantwortet wurden, läßt tief blicken. Die üblichen Ausreden (Personalwechsel, Krankheit, usw) sind bei solchen zeitlichen Dimensionen längst verbraucht.

Karl-Heinz Delaveaux hat wegen der Folgenschwere ungenehmigter Stellenpläne OB Letz schriftlich aufgefordert, entweder in der konstituierenden Stadtratssitzung am 4. Juli oder in der Arbeitssitzung am 11. Juli konkret und umfassend darüber zu informieren, welche Kritikpunkte und Nachfragen die ADD im Detail hatte, wie die Antworten der Stadtverwaltung aussehen und wie die ADD auf die Antworten der Stadtverwaltung vom 14.5.2024 reagiert hat.

Die Presseerklärung von Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) im Wortlaut:

Die Stellenpläne der Stadt für 2022, 2023 und 2024 sind noch immer nicht genehmigt

Etwa 48 Millionen Euro wird die Stadtkasse im Jahr 2024 allein für das Personal der Stadtverwaltung ausgeben. Aufgebracht wird diese Summe von den Steuerzahlern. Rund 1.200 Personen sind in Teil- und Vollzeit bei der Stadt Bad Kreuznach beschäftigt. Wer welche Arbeit macht und wie die städtischen Mitarbeitenden dafür bezahlt werden, wird u.a. im Stellenplan der Stadt definiert. Dieser ist daher zwingend Bestandteil der jeweiligen Stadthaushalte.

Wie die Stadtverwaltung aufgrund einer Anfrage von Stadtratsmitglied Karl-Heinz Delaveaux (FWG e.V.) einräumen musste, sind die Stellenpläne der Stadt für 2022, 2023 und 2024 bis heute noch immer nicht genehmigt. Im Februar 2024 hatte die Stadtverwaltung konkrete Fragen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) beantwortet. Offensichtlich nicht in dem von der ADD gewünschten Umfange. Denn mit Schreiben vom 14.5.2024 musste die Stadtverwaltung nachliefern.

Ob die Aufsichtsbehörde mit der nunmehr erhaltenen Antwort zufrieden ist, steht bisher nicht fest. Karl-Heinz Delaveaux hat daher Oberbürgermeister Emanuel Letz schriftlich aufgefordert, entweder in der konstituierenden Stadtratssitzung am 4. Juli oder in der Arbeitssitzung am 11. Juli konkret und umfassend darüber zu informieren, welche Kritikpunkte und Nachfragen die ADD im Detail hatte, wie die Antworten der Stadtverwaltung aussehen und wie die ADD auf die Antworten der Stadtverwaltung vom 14.5.2024 reagiert hat.

Bezüglich des letztgenannten Punktes hat Delaveaux den OB ausdrücklich darum gebeten, die ADD vor der Stadtratssitzung noch einmal darauf anzusprechen, falls diese sich bis dahin nicht von sich aus gemeldet hat. Sein Nachhaken in dieser Sache begründet Karl-Heinz Delaveaux damit, dass die Personalausgaben den grössten Einzelausgabeposten im Stadthaushalt ausmachen. “Für die im Sommer anstehende Vorbereitung der Etatberatungen für 2025 sind die angeforderten Informationen von allergrößter Bedeutung.

Es ist daher wesentlich, dass die Stadtratsmitglieder die entsprechend Informationen so bald als möglich erhalten. Und nicht erst nach der Sommerpause, wenn die Etatberatungen unmittelbar bevorstehen und die verwaltungsinternen Schritte bereits gegangen sind”. Nachstehend die Antwort der Stadtverwaltung auf die Anfrage vom 28.4.2024 im Wortlaut:

“Bad Kreuznach, 17.06.2024
Sehr geehrter Herr Delaveaux, am 28.04.2024 haben Sie mir eine schriftliche Anfrage per
E-Mail zukommen gelassen bezüglich des ADD Haushaltsgenehmigungsschreibens, die ich
Ihnen nachfolgend gerne beantworte. Zur besseren Übersicht habe ich ihre Fragen nochmals
vorangestellt.

1. Hat die Stadtverwaltung eine Verlängerung der angeführten Frist bewirkt? Wenn ja, bis wann?
Antwort: Mit Schreiben vom 14.2.2024 erhielt die ADD Antwort auf die Rückfragen zum Stellenplan 2022. Und mit Schreiben vom 22.2.2024 erhielt die ADD Antwort auf Rückfragen zum Stellenplan 2023. Eine Fristverlängerung wurde daher nicht bewirkt.

2. Welche der ausstehenden und angeforderten Unterlagen hat die Stadt zwischenzeitlich bei der ADD vorgelegt?
Antwort: Mit Schreiben vom 18.4.2024 bat die ADD um ergänzende Ausführungen bzw. um Vorlage ergänzender Unterlagen zum Stellenplan 2024 zur Prüfung bis zum 31.5.2024. Dieses Schreiben wurde seitens der Stadtverwaltung mit Datum vom 14.5.2024 beantwortet.

3. Was hindert die Stadtverwaltung daran die (restlichen) angeforderten Unterlagen zu
erstellen und vorzulegen?
Antwort: Der ADD liegen zum derzeitigen Stand alle angeforderten Unterlagen vor.

4. Bis zu welchem Termin wird die Stadtverwaltung die von der ADD angeforderten
Unterlagen und Erklärungen dort vorlegen?
Antwort: Der ADD liegen zum derzeitigen Stand alle angeforderten Unterlagen vor.

5. Durch welche Maßnahmen haben Sie sichergestellt, dass der Stellenplan für die Beratung des Stadthaushaltes für 2025 rechtzeitig dem Finanzausschuss vorliegt und die notwendigen, von der ADD geforderten Unterlagen Bestandteil der Antragsunterlagen der Stadt sind, so wie die ADD dies fordert?
Antwort: Als Maßnahme haben wir einen konkreten Zeitplan erstellt. Mithilfe dessen wird sichergestellt, dass der Stellenplan rechtzeitig den zuständigen und zu beteiligenden Gremien vorliegt.

6. Für welche Jahre nach 2019 liegen der Stadtverwaltung bis zum heutigen Tag heute ausdrückliche uneingeschränkte Genehmigungen der Stellenpläne vor?
Antwort: Aus den Jahren 2019 bis 2021 liegen genehmigte Stellenpläne vor.

7. Auf welche Stellen bezieht sich nach Bewertung der Verwaltung die Vorgabe der ADD (“Ich gehe davon aus, dass Sie bis vorerst von personalrechtlichen Maßnahmen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen etc.) absehen”)? Sind damit alle Stellen gemeint? Oder nur neue? Oder nur die Stellen, die in genehmigten Stellenplänen aufgeführt sind? Wie rechtfertigt die Verwaltung personalrechtliche Maßnahmen (Einstellungen, Höhergruppierungen, Beförderungen etc.) für Stellen, die nicht genehmigt sind?
Antwort: Diese Aussage betrifft, unseres Wissens nach, die Stellen, die wir in den Stellenplänen ab 2022 neu bzw. verändert angemeldet haben. Bestehende Stellen sollten hiervon nicht betroffen sein”.”