Hat der 49jährige auf seiner Geburtsfeier eine 14jährige missbraucht?

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der übernächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (5. Strafkammer) am morgigen Dienstag (18.6.2024) um 10 Uhr im Saal sieben (Az: 5 KLs 1023 Js 4066/23 jug) statt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach wirft einem 49 Jahre alten, nicht vorbestraften Angeklagten aus Idar-Oberstein eine Vergewaltigung vor.

Ende Februar 2023 habe in dem Wohnanwesen des Angeklagten in Idar-Oberstein eine Geburtstagsfeier stattgefunden. Diese Geburtstagsfeier sei unter anderem von einer Frau mit ihrer zum damaligen Zeitpunkt 14 Jahre alten Tochter besucht worden. Im Verlaufe der Feier habe die Tochter Müdigkeit und Kopfschmerzen verspürt und sich deshalb in ein Zimmer im Obergeschoss des Hauses begeben, um zu schlafen.

Der Angeklagte soll sich in der Folgezeit ebenfalls in dieses Zimmer begeben haben und an dem Mädchen den Oralverkehr ausgeführt haben sowie mit zwei Fingern in die Vagina des Mädchens eingedrungen sein. Fortsetzungstermine sind auf den 19.6.2024, 25.6.2024 und den 2.7.2024 bestimmt worden.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach