Geständiger Einbrecher will nicht ins Gefängnis

Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider nur wenige gebührenfreie Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.

Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (3. Strafkammer) am kommenden Dienstag (18.6.2024) um 9:30 Uhr im Saal sechs (Az: 3 NBs 1021 Js 3013/22 – Berufungssache) statt. Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat einen 31 Jahre alten, unter anderem wegen Diebstahls vorbestraften Angeklagten aus Bad Sobernheim wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.

Das Amtsgericht Bad Kreuznach hat die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte soll Anfang Februar 2022 in Bad Sobernheim ein Erdgeschossfenster eines Wohnhauses eingeschlagen haben und sich auf diesem Weg Zutritt zu dem Wohnhaus verschafft haben, um das Haus nach stehlenswerten Gegenständen zu durchsuchen.

Im Wohnzimmer des Hauses soll er vier Dekosteine und eine Spielmaus (Katzenspielzeug) entdeckt und diese Gegenstände in seine Tasche gesteckt haben, um die Gegenstände für sich zu behalten. Noch während der weiteren Durchsicht des Wohnzimmers seien die Bewohner des Hauses eingetroffen und hätten die Polizei verständigt, die den Angeklagten schließlich noch vor Ort im Wohnzimmer angetroffen hätten. Der Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach geständig eingelassen.

Quelle: Landgericht Bad Kreuznach