Merkelbach und Feld organisieren Sammelpost für Windrad-Einspruchsschreiben

Von Claus Jotzo

David Feld ist als neuer Planiger Ortsvorsteher erst ab dem 1. Juli im Amt. Setzt sich aber jetzt schon konkret für die Interessen im Ortsbezirk ein. Und bietet daher – gemeinsam mit Stadtrats- und Ortsbeiratsmitglied Gerhard Merkelbach (beide Faire Liste) – einen Sammeltransport für Widerspruchsschreiben gegen den für den Bereich Planig, Biebelsheim und Bosenheim am Bosenberg geplanten Windradpark an.

David Feld (links) und Gerhard Merkelbach lösen ihr Wahlsprechen, aktiv gegen den Winradpark am Galgenberg einzutreten, schon vor Beginn der neuen Ratsperiode ein.

Wer sein selbst formuliertes oder dem untenstehenden Muster entsprechendes Schreiben, versehen mit Absenderangaben, Datum und Unterschrift, beweiskräftig an die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe zugestellt sehen möchte, kann es ohne Briefmarken und Einschreibegebühr bei David Feld in der Mainzer Str. 96 in den Hausbriefkasten werfen. Oder bei Gerhard Merkelbach in dessen Fitnessstudio FCM im Schwabenheimer Weg 137 zu den Öffnungszeiten (montags bis freitags zwischen 8:30 und 22 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr) abgeben.

Der Musterbrief gegen den Windpark:

Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
Geschäftsstelle der Planungsgemeinschaft
Ernst-Ludwig-Straße 2
55116 Mainz

Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge des Anhörungsverfahrens zur 4. Teilfortschreibung für das Sachgebiet Windenergie des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe (RROP2014) nehme ich wie folgt Stellung: Bezüglich der Potenzialfläche 21 bestehen erhebliche Bedenken, die einer Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergieanlagen entgegenstehen:

1. Landschaftsbild und Erholungsnutzung
Die kulturhistorisch geprägte Landschaft in diesem Bereich muss erhalten bleiben. Da der Raum bislang frei von Windenergieanlagen ist, würden Neuanlagen hier eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellen. Der Freiraum zwischen Biebelsheim und Pfaffen-Schwabenheim dient der siedlungsnahen Naherholung. In rund 780 m Entfernung südwestlich der geplanten Fläche befindet sich der Bosenberg mit einer Freiluft-Steinkirche, in der regelmäßig Gottesdienste stattfinden. Der Altarstein liegt östlich der Kirche, sodass der Blick der Gottesdienstbesucher in Richtung der geplanten Fläche geht. Der Bau von Windenergieanlagen würde diesen Blick erheblich beeinträchtigen. Die malerische Landschaft ist zudem von Bedeutung für die zahlreichen Wanderwege, die über den Bosenberg führen. Gleiches gilt für das Weinfest “Bosenberg Calling“, welches die Besucher nicht zuletzt wegen des Ausblicks begeistert. Deshalb fordere ich, analog zum Petersberg und Wißberg, eine Ausschlusszone für Windenergie im Umkreis von 2.000 m um den Bosenberg festzulegen.

2. Gedenkstätte “Rheinwiesenlager Biebelsheim”
Rund 200 Meter nördlich der Fläche 21 befindet sich die Gedenkstätte “Rheinwiesenlager Biebelsheim” (PWTE A7). Die Fläche des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers soll von Bebauung freigehalten werden. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren bis zu 56.000 Menschen in diesem Lager untergebracht, von denen viele das Lager nicht lebend wieder verlassen haben. Noch heute werden auf dem Gebiet des ehemaligen Gefangenenlagers Erkennungsmarken der dort inhaftierten Soldaten gefunden. Vor diesem Hintergrund empfinde ich die mögliche Errichtung von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte und auf dem Gebiet des ehemaligen Gefangenenlager als pietätlos. Frühere Bauvorhaben in diesem Bereich stießen nicht nur auf großen Widerstand der Bevölkerung in Biebelsheim und der umliegenden Gemeinden, sondern erweckten die Aufmerksamkeit rechtsradikaler Gruppierungen. Die Folge waren Kundgebungen und Aufmärsche an der Gedenkstätte mit deutlich über hundert Teilnehmern und einem mindestens ebenso großen Polizeiaufgebot. Das darf sich nicht wiederholen!

3. Grabungsschutzgebiet Biebelsheim
Der überwiegende Teil der Fläche 21 überlagert sich mit dem Grabungsschutzgebiet Biebelsheim. Dieses dient dem Schutz und der Erhaltung verborgener Kulturdenkmäler, in diesem Fall der ehemaligen Fläche des Kriegsgefangenenlagers. Die Fläche wurde mit Rechtsverordnung vom 6. Januar 1993 als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen. Der mit dieser Ausweisung verfolgte Schutz- und Erhaltungszweck wird durch die Überlagerung mit der Fläche 21 und der damit möglichen Windkraftbebauung gefährdet. Dass diese Gefährdung der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe bewusst ist und nicht gewollt wird, zeigt die Verkleinerung der Fläche 25 im Bereich der Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg. Eine Ausweisung der Fläche 21 als Potenzialfläche für Windkraftanlagen könnte somit zu Konflikten mit der zukünftigen potenziellen Planung von Windenergieanlagen führen.

4. Abstand zur Freileitung der Deutschen Bahn
In 150 m östlicher Entfernung zur Fläche 21 verläuft eine 110 kV Bahnstromleitung. Zwischen Windenergieanlagen und Freileitungen ohne Schwingungsschutzmaßnahmen sind regelmäßig horizontale Mindestabstände von mindestens dem 3-fachen Rotordurchmesser zwischen Rotorblattspitze in ungünstiger Stellung und äußerstem ruhenden Leiter einzuhalten. Bei einem durchschnittlichen Rotordurchmesser von 150 m beträgt der Mindestabstand somit 450 m. Die Fläche 21 müsste folglich einen Gesamtabstand von 450 m zur Freileitung wahren.

5. Flächenbeitragswert
Gemäß dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes muss das Land Rheinland-Pfalz bis zum 31.12.2027 einen Flächenanteil von 1,4 % und bis zum 31.12.2032 von 2,2 % für Windenergie ausweisen. Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach weist für ihr Gebiet bereits vor der 4. Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans durch Flächennutzungsplanung und bestehenden regionalen Raumordnungsplan einen Flächenanteil von 2,9 % für Windenergie aus. Eine zusätzliche Ausweisung der Potenzialfläche für Windenergie in der Gemarkung Biebelsheim/Pfaffen-Schwabenheim (entsprechend Fläche 21) wird daher nicht als erforderlich erachtet.

6. Natur- und Artenschutz
In unserer Gemarkung leben geschützte und besonders geschützte Arten nach § 44 BNatschG. Diese werden durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen erheblich gestört und im schlimmsten Fall sogar getötet. Insbesondere sind Vorkommen von Rotmilan, Kornweihe, Waldohreule, Schleiereule, verschiedene Fledermausarten (u.a. Mopsfledermaus und Großes Langohr), Feldhamster und viele mehr nachgewiesen. Zudem geht durch die Rodung von Heckenstreifen und Feldgehölzen, die dem Rehwild, dem Feldhasen, Rebhuhn, Fasan als Einstand dienen, dem Wild die notwendige Deckung verloren und es wird wohnungslos.

Aus den vorgenannten Gründen fordere ich, dass die Potenzialfläche Nr. 21 für Windkraft „Planig-Biebelsheim” aus der Planung für zukünftige Windkraftpläne herausgenommen wird. Ich bitte um eine schriftliche Eingangsbestätigung für diese meine Einwendung.

Mit freundlichen Grüßen

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