FWG e.V. fragt die Stadt wegen Jugendschutz nach der Cannabis-Freigabe
Seit dem 1. April dürfen Erwachsene in der Öffentlichkeit kiffen. Aber nicht überall. Um das Verbot für unter 18jährige durch schlechte Vorbilder nicht zu unterlaufen, ist der Konsum etwa in Fußgängerzonen untersagt. Und erst ab einem Abstand von 100 Metern zu Schulen und Kindergärten erlaubt. Für die Schul- und Einkaufsstadt Bad Kreuznach bedeutet das: die … FWG e.V. fragt die Stadt wegen Jugendschutz nach der Cannabis-Freigabe weiterlesen
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