Abgesehen von jenen Fällen, die gegen Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr und junge Erwachsene bis 21 Jahre verhandelt werden, sind fast alle Strafverfahren öffentlich. Allerdings müssen sich interessierte Bürger*Innen ins Justizzentrum in der John-F.-Kennedy-Strasse 17 in Bad Kreuznach bemühen (leider keine Parkplätze in der Nähe). Die beim hiesigen Amts- und Landgericht vor den Strafkammern verhandelten Fälle können sich mit jenen aus “True Crime”-Fernsehsendungen durchaus messen.
Der nächste Termin dieser Art findet beim Landgericht Bad Kreuznach (2. Strafkammer) am morgigen Montag (11.9.2023) um 9 Uhr im Saal sieben statt (Az: 2 KLs 1042 Js 10102/21). Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach beschuldigt einen 37 Jahre alten, vorbestraften, derzeit vorläufig in einer psychiatrischen Klinik untergebrachten Mann aus Bad Kreuznach unter anderem Körperverletzungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Sachbeschädigungen, eine versuchte Erpressung, einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie eine Beleidigung begangen zu haben.
Fall 1:
Der Beschuldigte soll Ende Juli 2021 nach vorherigem Konsum von Betäubungsmitteln die Bundesautobahn 61 mit seinem Pkw befahren haben. Während dieser Fahrt soll er einen Pkw überholt und hierbei so wenig seitlichen Abstand gelassen haben, dass der Fahrer des Pkws nach rechts habe ausweichen müssen, um eine Kollision zu vermeiden. Nach dem Überholvorgang soll der Beschuldigte seinen Pkw bis zum Stillstand abgebremst und diesen vor den Pkw des anderen Fahrers gestellt haben, um diesen zum Anhalten zu zwingen.
Nach dem jener Fahrer angehalten habe, habe der Beschuldigte seine Ringe von den Fingern gezogen und diese auf die Motorhaube des Fahrzeuges des anderen Fahrers geworfen. Im Anschluss daran sei er auf die Motorhaube und die Frontscheibe jenes Fahrzeuges gesprungen, wodurch die Haube eingedellt und die Frontscheibe gesplittert sei. Als der Fahrer jenes Fahrzeuges den Beschuldigten gefragt habe, was los sei, sei der Beschuldigte auf diesen losgegangen.
Es sei zu einer Schlägerei gekommen, im Rahmen derer der Beschuldigte versuchte habe, den anderen Mann über die Mittelleitplanke der Autobahn auf die Gegenfahrbahn zu drücken. Als ihm dies nicht gelungen sei, habe er einen Drehmomentschlüssel geholt und mit diesem nach dem anderen Mann geschlagen, ohne diesen jedoch zu treffen. Schließlich habe der Beschuldigte den Drehmomentschlüssel auf die Gegenfahrbahn geworfen und sei mit seinem eigenen Fahrzeug davongefahren.
Fall 2:
Im weiteren Verlauf der Fahrt sei der Beschuldigte im Rahmen des Überholvorgangs eines Lkws mit seinem Fahrzeug unvermittelt nach rechts in die Zugmaschine des Lkw hineingefahren. Anschließend habe er sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen angehalten, sei ausgestiegen und habe sein T-Shirt ausgezogen. Daraufhin sei er zur Fahrerkabine des Lkw gegangen und den Fahrer des Lkws aufgefordert, ihm seine Waffe zu überlassen, sonst würde er seinen Gürtel ausziehen und den Fahrer des Lkws damit aufhängen. Der Fahrer des Lkws sei dieser Aufforderung, zumal er überhaupt nicht über eine Waffe verfügt habe, nicht nachgekommen. An dem Lkw sei ein Sachschaden in Höhe von 30.000 Euro entstanden.
Fall 3:
Kurz darauf habe der Beschuldigte noch auf zwei andere haltende Fahrzeuge dergestalt eingewirkt, dass er auf die Motorhaube der Fahrzeuge gesprungen sei und mit den Fäusten auf die Fahrzeuge eingeschlagen habe, wobei hierbei jeweils Sachschäden im unteren vierstelligen Bereich entstanden sein sollen. Sodann habe sich der Beschuldigte in ein weiteres haltendes Fahrzeug begeben und von innen gegen die Frontscheibe des Fahrzeuges getreten. Auch hierbei sei ein Sachschaden im unteren vierstelligen Bereich entstanden.
Fall 4:
Nachdem zwischenzeitlich die Polizei alarmiert worden sei, soll der Beschuldigte Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizeibeamten geleistet haben, unter anderem auch nach einem Beamten geschlagen haben, den er hierbei am Kopf getroffen habe. Auch habe er die Beamten mit den Worten „Hurensohn, Arschloch und Bastard“ beleidigt.
Fall 5:
Ende August 2021 soll sich der Beschuldigte in den Speisesaal eines Pflegeheims in Bad Kreuznach begeben haben und einem Mitarbeiter ohne nachvollziehbaren Grund eine Kopfnuss verpasst haben.
Nach der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach könne hinsichtlich sämtlicher vorgenannter Vorfälle nicht ausgeschlossen werden, dass die Einsichtsfähigkeit des Beschuldigten jeweils aufgrund einer psychotischen Erkrankung vollständig aufgehoben gewesen sei. Fortsetzungstermine sind bereits auf den 20.9.2023, 12.10.2023, 18.10.2023 und den 3.11.2023 bestimmt worden.
Quelle: Landgericht Bad Kreuznach